Es ist nicht mal eine Woche her, dass das Bündnis Oberhausener Bürger seinen Kommunalwahlmarathon einläutete, da flattert auch schon die erste Klageandrohung auf den Tisch des Vorsitzenden Karl-Heinz Mellis. Das Bündnis soll das Kürzel BOB nicht mehr verwenden dürfen, denn dieses beanspruche schon jemand anderes.
Es gibt zwar auch den Botnanger Bürgerverein oder das Blockflötenorchester Berlin – sie sind jedoch nicht im Visier des Absenders Bürgerverein Oberhausen-Borbeck, kurz BOB e.V., wohl aber die neue Oberhausener Wählergemeinschaft. Laut Schreiben der eingeschalteten Anwälte Brackmann und Harpering bestehe wegen des Kürzels BOB eine „erhebliche Verwechslungsgefahr in der Öffentlichkeit“ zwischen Bündnis und Borbecker Verein.
Das Bündnis soll nun schriftlich erklären, dass es den Namen „BOB“ nicht weiter verwenden wird, ansonsten wollen die Anwälte dem Borbecker Verein zu einer Unterlassungsklage raten.
Und das ist längst nicht alles. Für die ungebetene Mitteilung fordern Brackmann und Harpering eine „Kostennote“ von 492,54 Euro nicht vom Auftraggeber – dem Bürgerverein – sondern von der Wählergemeinschaft.
Kein Übereinkommen
Die feine politische Würze bekommt dieser Streit um das nicht nur in Oberhausen begehrte Kürzel BOB jedoch durch die Parteizugehörigkeit zentraler Mitglieder des Borbecker Vereins. Immanuel Schuler (FDP) und Wilhelm Hausmann (CDU) sind Beisitzer im Vorstand.
„Ich trenne die Arbeit im Verein von meiner politischen“, betont Schuler. Es handle sich nicht um den Versuch, dem lokalpolitischen Wettbewerber unterschwellig einen mitzugeben. Schuler sagt aber ebenso offen: „Ich glaube, dass das Bündnis bewusst das Kürzel BOB gewählt hat, um in Osterfeld Stimmen zu fangen.“ Er sei aufgrund des gemeinsamen Kürzels schon einige Male angesprochen worden, ob er nun bei der Wählergemeinschaft mitmische, behauptet der FDP-Mann: „Der Bürgerverein will aber keine bestimmte Partei unterstützen.“
Siegesgewiss ist Schuler für den Fall, dass das Bündnis keine Unterlassungserklärung abgibt oder die Anwaltskosten nicht zahlt. Dann wolle man vor Gericht klagen. Der Borbecker Verein werde nicht darauf sitzen bleiben, glaubt er. Ob es nicht auch Gespräche getan hätten? Man habe deswegen zusammen gesessen, allerdings ohne ein Übereinkommen. Das Bündnis habe sich für weitere Gespräche melden wollen. Das sei aber nicht passiert.
Indes ist man beim Bündnis überrascht, gibt sich aber gelassen: „Wir halten eine Klage für unhaltbar, aber wir bieten Gespräche für eine Zusammenarbeit an“, sagt Karl-Heinz Mellis.