Was tun, wenn Ihnen eine medizinische Leistung in der Praxis angeboten wird, die Sie bar bezahlen sollen? Dietmar Zehentner, Leiter der Oberhausener Barmer-GEK gibt Tipps, worauf man achten sollte:

„Die Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen ist umfassend auf einem hohen medizinischen Niveau. Diese Leistungen werden selbstverständlich über die Versichertenkarte bezahlt – wichtige Vorsorgeuntersuchungen ebenso wie spezielle Diagnosemaßnahmen. Mediziner können darüber hinaus Leistungen anbieten. Diese Zusatzangebote (Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL genannt) müssen die Patienten jedoch selbst zahlen. „IGeL“-Leistungen dürfen nur vom Arzt selbst angeboten werden, der diese Leistung im Detail erklären muss. Eine solche medizinische Beratung darf nicht vom Praxispersonal angeboten oder durchgeführt werden. Fragen Sie auch nach dem medizinischen Nutzen gegenüber der regulären Behandlungsmethode, nach den Risiken und den Kosten. Auch Neben- und Folgekosten sind nicht unwichtig. Gibt es Alternativmethoden, die über die Krankenkasse abgerechnet werden können? Erst danach sollten Sie als Patient entscheiden, ob diese Leistung gewünscht wird und Ihr Einverständnis geben. Nutzen Sie die Zeit, um sich über die angebotene Leistung zu informieren und teilen Sie Ihre Entscheidung gegebenenfalls erst beim nächsten Arzttermin mit.

Im Internet gibt es ein Informationsportal, welches Ihnen die Vor- und Nachteile dieser sogenannten IGel-Leistungen erklärt: www.Igel-monitor.de.“