Seit Herbst 2013 haben Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Viele nutzen eine Tagesmutter oder wollen selbst Tagesmutter werden: Doch wer haftet, wenn ein Unglück geschieht? Antworten dazu gibt Haftpflicht-Experte Rolf Mertens von Ergo.
Welche Risiken müssen Tagesmütter beachten?

Tagesmütter tragen für die Kinder eine große Verantwortung. Dabei kann selbst dann etwas passieren, wenn man sehr vorsichtig ist. Während der Frühstücksvorbereitung verbrüht etwa die Tagesmutter ein Tageskind versehentlich beim Teekochen. Bleibt ein Kind nach einem solchen Unfall geschädigt, kann dies für die Tagesmutter weitreichende finanzielle Folgen haben: Neben den Behandlungskosten muss sie die Kosten einer langjährigen Pflege oder gar Schmerzensgeld aus eigener Tasche finanzieren. Um sich abzusichern, ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Tagesmütter unerlässlich.
Bietet die Privat-Haftpflichtversicherung auch Schutz, wenn die Tagesmutter gegen Bezahlung tätig ist?

Wer aus reiner Gefälligkeit die Kinder des Nachbarn oder von Freunden betreut, ist im Schadensfall durch seine Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert. Betreut eine Tagesmutter den Nachwuchs jedoch gegen Bezahlung, ist sie eventuell vom Versicherungsschutz ihrer Privat-Haftpflichtversicherung ausgenommen. Manche Versicherer sind da etwas großzügiger und gewähren im Schadensfall unabhängig vom Verdienst der Tagesmütter Versicherungsschutz. Dann ist mit der Privat-Haftpflichtversicherung die Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern abgesichert.
Ist die Tagesmutter auch abgesichert, wenn ein von ihr betreutes Kind einen Schaden verursacht?

Hat die Tagesmutter ihre Aufsichtspflicht verletzt, etwa ein Kind im Supermarkt vergessen, ersetzt die Privat-Haftpflichtversicherung den Schaden. Falls die Aufsichtspflicht jedoch nicht verletzt wurde, muss die Tagesmutter nicht haften. Deshalb wehrt die Privat-Haftpflichtversicherung dann die unberechtigten Ansprüche ab.