Kontrastreich wurden den Besuchern des Amtsgerichts Oberhausen die Folgen des Drogenhandels vor Augen geführt: In dem einen Fall scheiterte eine Einsteigerin beim Versuch zu dealen, und kam mit einem „blauen Auge“ davon. In dem anderen hat ein Profi nun gut sechs Jahre Haft zu erwarten.
205 Ecstasy-Tabletten versuchte die 28-jährige Mülheimerin Mary J. (Name geändert) zur Techno-Sause „Ruhr in Love“ in den Olga-Park zu schmuggeln. Versteckt hatte sie die Ware wohl auf Anraten eines erfahrenen Dealers und Bekannten in einem Kondom, das sie sich eingeführt hat.
Bei der Eingangskontrolle fiel allerdings das „Wechselgeld“ auf, denn Mary hatte 200 Euro in 5-Euro-Scheinen bei sich. Warum sich die Mülheimerin auf das Dealen einließ, konnte sie vor Gericht nicht mehr sagen. Den Bekannten habe sie über das Internet kennen gelernt, „ich wollte ihm einen Gefallen tun. Ich habe vorher nie damit zu tun gehabt und werde das auch nie mehr machen“, schwor sie. Sieben Monate auf Bewährung sowie 400 Euro, die für soziale Zwecke zu spenden sind, sprach das Schöffengericht in diesem Fall aus. Das milde Urteil hatte die – zum Glück – gescheiterte Einsteigerin auch dem Umstand zu verdanken, dass sie dabei half, den Bekannten auffliegen zu lassen, der als professioneller Dealer gilt. „Sie können froh sein, dass Sie beim ersten Mal erwischt wurden. Sonst wären Sie von ihrem Bekannten weiter eingespannt worden“, riet der Vorsitzende des Schöffengerichts Peter Dück zum Abschluss.
Dass auf fortgeschrittene Dealer hohe Strafen warten, zeigte sich im anschließenden Fall eines 23-jährigen Oberhauseners. In mindestens 16 Fällen hatte er mit Marihuana und Amphetaminen gehandelt. Hauptsächlich finanzierte er damit seine eigene Drogensucht. Dabei fiel der junge Mann der Justiz nicht zum ersten Mal wegen Dealens und anderer Straftaten auf. Bereits vor zwei Jahren wurde er für den Handel, mit unter anderem bunten Pillen, in 355 Fällen bestraft.
Marihuana für sechs Euro sowie Amphetamine für vier Euro das Gramm kaufte er nun von einem Oberhausener Zwischenhändler ein und vertickte es für zehn bzw. fünf Euro. „Wissen Sie, was in Amphetaminen drin ist?“, fragte der Vorsitzende des Schöffengerichts Peter Dück den Beschuldigten eindringlich. „Alles, sogar Rattengift. Hauptsache, es ist nasengängig oder anders konsumierbar.“
Mit seinen jüngsten Deals verstieß der Oberhausener gegen die Bewährungsauflagen. Entsprechend hart das Urteil: Zwei Jahre, neun Monate ohne Bewährung, wobei weitere Verfahren anhängig sind, die sich zu gut sechs Jahren addieren können. Dück: „Sie sind da reingeraten und dachten: Das ist cool. Aber Knast ist nicht cool. Versuchen Sie, die Zeit für eine Ausbildung zu nutzen.“