Wer Opfer von Stalking wird, sollte stets eine Strafanzeige erstatten. Mit der Polizei in Oberhausen haben die Beraterinnen gute Erfahrungen gemacht. „Die Beamten bemühen sich, immer auch andere Straftatbestände mit aufzunehmen“, sagt Andrea Birkenstock von der Frauenberatungsstelle. Dazu gehörten zum Beispiel: Bedrohung, Verleumdung, Beleidigung.

Einstweilige Anordnung

„In vielen Fällen wirkt dieses Einschreiten der Polizei schon und die Belästigungen hören endlich auf“, weiß Ute Speier-Lemm. Zusätzlich könne beim Amtsgericht aber auch eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt werden, die dem Täter verbietet, sich dem Opfer zu nähern oder bestimmte Orte wie Wohnung, Arbeitsplatz oder Freizeiteinrichtungen aufzusuchen.

Bei einer akuten Bedrohung sollte immer die Polizei zu Hilfe gerufen werden (Notruf 110). Beim Telefonanbieter kann außerdem eine Fangschaltung beantragt werden. Andrea Birkenstock rät: „Hilfreich ist darüber hinaus eine geheime Rufnummer und eine neue E-Mail-Adresse.“

Sie weiß aber auch: „Viele Frauen stoßen durch diese Maßnahmen an ihre finanziellen Grenzen; in solchen Fällen verweisen wir an den Weißen Ring.“ Die ehrenamtliche Mitarbeiter des Weißen Rings würden die Frauen auf Wunsch auch bei Behördengängen begleiten.