Die Kommunale Klassenrichtzahl ergibt sich, indem die Anzahl aller angemeldeten Kinder durch den Faktor 23 geteilt wird. Das Ergebnis wird auf eine ganze Zahl abgerundet und anschließend noch um eins gekürzt.

Danach ergibt sich die Anzahl der Eingangsklassen, die insgesamt an allen Oberhausener Grundschulen gebildet werden dürfen. Die Stadt muss die Klassenrichtzahl bis zum 15.1.2014 an die Bezirksregierung melden.