Oberhausen.. Jetzt besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2014 zu beantragen. Oberhausener Finanzamtsleiter empfehlen, bald einen Antrag auf Steuerermäßigung zu stellen. Die Grenzwerte sind nun für viele leichter zu erreichen: Vorteile bei Dienstreisen und eingetragene Partner.
Jetzt besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2014 zu beantragen.
„Alle Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie durch die Berücksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern und so ihr monatliches Nettogehalt erhöhen können“, raten Christiane Gieß, Leiterin des Finanzamts Oberhausen-Nord und Ludger Brückmann, Leiter des Finanzamts Oberhausen-Süd. „Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen.“
Erfreuliche Verbesserungen und Vereinfachungen
Ein Freibetrag kann im sogenannten Lohnsteuerermäßigungsverfahren gewährt werden, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten wie zum Beispiel die Pendlerpauschale, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze zählen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich 1000 Euro übersteigen.
Wer häufig Dienstreisen machen muss, überschreitet künftig schneller die notwendigen Grenzen, weil man 2014 höhere Kostenpauschalen als bisher ansetzen kann. Künftig können für eintägige Dienstreisen mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden Kosten für Verpflegung in doppelter Höhe angesetzt werden: Statt 6 Euro sind es künftig 12 Euro. „Dieser neue Pauschalbetrag gilt auch bei mehrtägigen Dienstreisen für den An- und Abreisetag; für Zwischentage können dann 24 Euro berücksichtigt werden. Für dienstreisende Arbeitnehmer sind das erfreuliche Verbesserungen und Vereinfachungen“, loben Gieß und Brückmann den Gesetzgeber in Berlin.
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren können aber auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt sowie die Zahl der Kinderfreibeträge oder die Steuerklassen geändert werden. Die bei Ehegatten geltenden Steuerklassenkombinationen stünden aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 nun auch eingetragenen Lebenspartnern zu.
Wer Freibeträge oder andere Ermäßigungsgründe berücksichtigen lassen möchte, kann ab sofort beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. „Den Weg zum Finanzamt können sich die Bürgerinnen und Bürger aber ersparen“, teilten Gieß und Brückmann mit. Die Anträge können nämlich auch auf dem Postwege gestellt werden. Die dafür erforderlichen Formulare sind nicht nur im Finanzamt, sondern auch im Internet unter www.finanzamt-oberhausensued.de oder www.finanzamt-oberhausen-nord.de erhältlich.