Viel zu umfangreiche und langwierige Bauarbeiten, horrende Kosten, die nun auf die Mieter zukommen, Sachbeschädigung durch ungesicherte Baustellen, mutwillige Zerstörung von Eigentum durch die Bauarbeiter. Die Liste der Beschwerden von Rolf Klüsener, die er der Zeitung vorträgt, ist lang.

Seit dem vergangenen Juni saniert und modernisiert die Wohnungsgesellschaft Vivawest ihre Häuser am Köstersfeld. Wärmedämmung, neue Fenster und Türen, Arbeiten an der Heizungsanlage und der Elektroinstallation sowie begleitende Reparaturen stehen laut Vivawest auf dem Plan.

Vivawest: Freiwillige Mietgrenze

„Seit 40 Jahren wurde hier nichts getan und jetzt kommt alles auf einmal. Die meisten Arbeiten sind gar nicht notwendig“, meint Mieter Klüsener. Nicht nur die Plastikplanen, die seit Monaten vor Balkon und Fenster hängen, und das die Sicht einschränkende Baugerüst bringen den 51-Jährigen auf die Palme, auch die veranschlagte Mieterhöhung von 2,72 Euro pro Quadratmeter lässt den Mieter Rot sehen. „Hier wohnen viele ältere Menschen, die eine solch teure Miete nicht bezahlen können.“

Der Wohnungsgesellschaft sei bewusst, dass der Erhöhungsbetrag eine große Belastung darstellt, sagt eine Vivawest-Sprecherin. „Daher haben wir uns entschlossen, den Erhöhungsbetrag freiwillig in einem ersten Schritt auf maximal 1,05 Euro je qm Wohnfläche zu begrenzen.“ Allerdings heißt es in einem Schreiben, das Klüsener vorlegte, dass eine weitere Erhöhung von 50 Cent pro Quadratmeter ab 2016 auf die Mieter zukommen könnte.

Auch Stefan Salecker, Rechtsberater beim Mieterbund Rhein-Ruhr e.V., hält einen derart hohen Anstieg der Miete um 2,72 Euro für rechtlich zweifelhaft. „Das ist schon sehr ungewöhnlich, in einem solchen Fall rate ich den Mietern, die Zahlen eingehend zu prüfen.“

Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten in einem derart großen Stil seien jedoch nicht unüblich bei großen Wohnungsgesellschaften. Als Bewohner dagegen vorzugehen sei schwierig, denn als Mieter habe er eine Duldungspflicht gegenüber dem Eigentümer.

Reparaturen dürften dem Anwohner jedoch nicht aufgedrückt werden. „Diese muss der Vermieter aufgrund von Abnutzungen selber tragen.“ Modernisierungsmaßnahmen hingegen dürfen legal zu Lasten der Mieter gehen. „Der Vermieter gibt in diesem Fall mehr als vorher vorhanden war, selbst wenn ich als Mieter die Erneuerung nicht möchte“, erklärt der Anwalt.