Das von Anwohnern und Unternehmen des Altmarkts in der Oberhausener City geforderte Alkoholverbot für den ganzen Platz außerhalb von Biergärten hat keine Chance, realisiert zu werden.
Ordnungs- und Rechtsdezernent Frank Motschull hat in einem Schreiben an einen Bürger, der sich über alkoholisierte und pöbelnde Menschen auf dem Altmarkt beschwerte, darauf hingewiesen, dass ein solches Verbot rechtlich kaum umsetzbar sei. „Ein absolutes Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen kann aus dem Recht der Gefahrenabwehr nicht unmittelbar abgeleitet werden. Das Ordnungsbehördengesetz ist nur auf die konkrete Gefahrenabwehr gerichtet. Schlicht belästigendes Verhalten, Auftreten oder Erscheinen oder der unästhetische Anblick einer Trinkergruppe sind weder als Störung der öffentlichen Sicherheit (Verstoß gegen die Rechtsordnung) noch der öffentlichen Ordnung (gesellschaftliche Akzeptanz der legalen Droge Alkohol) zu qualifizieren“, schreibt Motschull. Einschreiten können man nur gegen Ruhe störenden Lärm, Sachbeschädigungen und öffentliches Pinkeln.
Der Dezernent verspricht aber, dass „mein Ordnungsdienst den Altmarkt auch weiterhin verstärkt kontrollieren wird und dort, wo nachweisbar gegen öffentlich-rechtliche Bestimmungen verstoßen wird, eine konsequente Ahndung eines Verstoßes erfolgen wird“.