Oberhausen.. Die Zahl der Unfälle in Oberhausen, die sich auf Parkplätzen ereignen, nimmt weiter zu. Allein 5,1% aller Unfälle geschehen beim Einparken. Da dort keine Vorfahrtsregel gilt, bedeutet das in der Praxis für alle Fahrer sich rücksichtsvoll und freundlich zu verhalten. Doch genau das klappt oft nicht.
Wer hätte das gedacht. Vier Prozent aller Verkehrsunfälle, 300 genau, ereigneten sich im vergangenen Jahr auf Parkplätzen. Die Oberhausener Polizei findet, das sind viel zu viele. Aber anscheinend steigt die Zahl 2013 weiter an. „Wir hatten Ende Juli bereits 220 Verkehrsunfälle auf Parkplätzen“, sagt Jürgen Fix, Leiter der Direktion Verkehr der Polizei.
Das sind dann schon 5,1 Prozent aller Unfälle überhaupt. „Wenn nicht umsichtiger gefahren wird, kommen wir im Jahr 2013 auf weit über 300 Unfälle auf Parkplätzen“, warnt Fix. Dabei sind in dieser Zahl die Zusammenstöße in Parkhäusern oder auf Parkstreifen am Straßenrand noch gar nicht mit drin.
Es gilt der Vertrauensgrundsatz
Warum es auf Parkplätzen wie dem am Hirsch-Center, am Bero-Zentrum oder Luchs-Center immer wieder kracht? „Die Menschen werden immer rechthaberischer“, hat Fix beobachtet. Aber auf diesen Parkplätzen hat quasi niemand Recht, ist freundliche Rücksichtnahme angesagt. „Es gibt dort keine ‘Rechts-vor-Links-Regelung’“, erklärt Fix. Die Wege zwischen den Parkreihen sind verkehrsrechtlich keine Straßen. Daher gilt dort nicht die Vorfahrtsregel, sondern der Vertrauensgrundsatz.
In der Praxis bedeutet das für alle Fahrer, langsam fahren, bremsen, sich freundlich per Handzeichen verständigen, wer zuerst fahren darf. Ähnliches trifft auch auf Fahrzeuge zu, die aus Wald- oder Feldwegen kommen.
Wagen im Kreisel haben Vorfahrt
Eigentlich ist das alles gar nicht so schwer. Aber die Autofahrer stehen oft unter Strom. Am Sterkrader Tor beobachtete eine Frau sogar, wie zwei Fahrer beinahe aufeinander losgegangen wären. Jeder beharrte auf seinem Recht der Vorfahrt. Dabei ist die auf diesem Parkplatz durch Verkehrsschilder, die die Stadt aufgestellt hat, geregelt.
Hier gilt Rechts-vor-Links. Und für den Kreisverkehr dort wie für alle Kreisverkehre der Welt ist zu berücksichtigen: Wer in den Kreisverkehr hineinfährt, tut es ohne zu blinken. Die Wagen im Kreisel haben Vorfahrt. Und wer den Kreisel verlässt, muss unbedingt blinken. Gerade über den Kreisel wegzufahren, ist verboten.
Fix sagt: „In Betrieben existieren Unfallverhütungsvorschriften. Die Straßenverkehrsordnung ist nichts anderes als solch eine Unfallverhütungsvorschrift.“ Er warnt: „Auch bei Parkplatzunfällen entstehen schnell Schäden im vierstelligen Euro-Bereich.“