„Ist man Leidtragender eines Einbruchs, kommt nur die eigene Hausratversicherung für die finanzielle Entschädigung auf“, informiert Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Sie übernimmt die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und erstattet in der Regel die Kosten für Reparaturmaßnahmen der aufgebrochenen Fenster, Türen und sonstige Vandalismusschäden. In der Regel decken die Policen auch zeitweilige Übernachtungskosten ab, wenn die Wohnung so verwüstet wurde, dass sie erst einmal unbewohnbar ist.
Die Versicherungssumme sollte in angemessenen Zeiträumen überprüft werden. Schließlich verändert sich in den Jahren der Versicherungswert des eigenen Hausstands mit zusätzlich erworbenen Gütern. Als Richtwert gelten 650 Euro pro Quadratmeter Wohnungsfläche, um die richtige Versicherungssumme zu berechnen und nicht unterversichert zu sein.
Was viele Versicherte nicht wissen, ist, dass die Hausratversicherung nicht nur den Fahrraddiebstahl mitversichern kann, sondern auch als eine Außenversicherung Schäden abdeckt. Denn wenn jemandem draußen mit Gewalt etwas geraubt wird (Raubüberfall), kommt sie auch für Schäden auf, jedoch maximal für zehn Prozent der Hausrat-Versicherungssumme. Bei Bargeld liegt das Limit je nach Vertrag bei höchstens 1000 Euro. Ein Angriff auf die Person oder schon die Androhung von Gewalt reichen aus, damit die Hausratversicherung für den Schadenersatz zuständig ist. Für die spätere Schadensregulierung sind Zeugenaussagen wichtig.“