Oberhausen.. Das Plantschen in Kanal und Ruhr duldet die Wasserschutzpolizei in Oberhausen. Aber Schwimmer müssen sich an Regeln halten, sonst drohen massive Strafen. Das Springen von Brücken ist beispielsweise streng Verboten. Wer erwischt wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Klettern in dieser Woche die Temperaturen wieder, tummeln sich Schwimmer am Rhein-Herne-Kanal und an der Ruhr. Doch beim Baden in diesen Gewässern ist äußerste Vorsicht geboten, warnt die Wasserschutzpolizei. Erst kürzlich lockte das kühle Nass ein junges Mädchen, das direkt von der Rehberger Brücke im Kaisergarten in den Kanal sprang. Dabei zog es sich Prellungen an den Rippen zu, es musste ins Krankenhaus.
Von einer Brücke in die Wasser- und Schifffahrtsstraße zu springen ist nicht nur teuer, wenn man erwischt wird, sondern auch gefährlich. 2011 verunglückte ein 27-jähriger Mann beim Sprung von einer Spundwand.
Hohe Bußgelder bei Regelverstößen
Das Schwimmen in Kanal und Co. ist offiziell zwar nicht erlaubt, wird jedoch mit einigen Einschränkungen geduldet. Wer sich nicht an die Regeln hält, den erwarten hohe Bußgelder bis hin zu einer Freiheitsstrafe, sagt Ramon van der Maat, Sprecher der Wasserschutzpolizei Duisburg. Sie ist für rund 900 Kilometer der Wasserstraßen in NRW.
„Hält man sich an die Regeln der Schifffahrtsbehörde, ist es nahezu unbedenklich in Kanal oder Ruhr zu schwimmen“, sagt van der Maat. Laut Binnenschifffahrtsstraßenverordnung wird das Baden 100 Meter vor und hinter Brücken strafrechtlich verfolgt – somit auch der Sprung von einer Brücke. Im Bereich von Wehren und Hafenanlagen sowie im Schleusenbereich dürfen sich Schwimmer ebenfalls nicht aufhalten, auch nicht in der Nähe von Schiffen.
Mit Strafen durch die Schutzpolizei muss man vor allem in der Ferienzeit rechnen. Die Sanktionierungen beginnen bei 20 Euro, steigern sich jedoch schnell bis zu 150 Euro und darüber hinaus. „Bei schweren Vergehen, die zum Beispiel in den Schiffverkehr einwirken, droht auch eine Strafanzeige“, sagt der Sprecher.
Keine festgelegten Sanktionierungsmöglichkeiten
Dass das Baden ansonsten toleriert wird, heißt jedoch nicht, dass es erlaubt ist, so van der Maat weiter. „Es gibt ein rechtliches Konstrukt zum Schwimmen im Kanal, aber keine festgelegten Sanktionierungsmöglichkeiten. Daher wird es geduldet, solange man sich am und im Wasser vernünftig benimmt.“
Dennoch warnt der Sprecher vor oft unerkannten Risiken. So sollten Kanalbesucher unbedingt drauf achten, sich eine Stelle zu suchen, an der man unbedenklich rein und wieder raussteigen kann. „Es passiert, dass Leute von der Spundwand ins Wasser springen, eine Leiter, um wieder heraus zu klettern, aber meterweit entfernt liegt.“ Und so eine bis zu drei Meter hohe Spundwand hinaufzuklettern, sei beinahe unmöglich.