Kathrein Becker, Verbraucherzentrale Oberhausen

Versicherte mit Beitragsschulden und Nichtversicherte profitieren ab 1. August von einem gesetzlichen Schuldenerlass. „Bis zum 31. Dezember werden aufgehäufte Schulden von den Krankenkassen gestrichen. Nichtversicherte sollten die Neuregelung für sich nutzen und schuldenfrei neu in einer Krankenkasse starten. Ab 2014 wird die Nachzahlung versäumter Beiträge wieder fällig“, rät Kathrein Becker von der Verbraucherzentrale NRW. Dabei spiele es keine Rolle, ob jemand gesetzlich oder privat versicherungspflichtig sei.

Jeder sei für seinen persönlichen Krankenschutz verantwortlich und müsse sich bei einer Kasse versichern. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dies verbindlich seit 2007. Die Krux: Wer nicht versichert war, musste beim Eintritt in eine gesetzliche Kasse bislang Beiträge und Säumniszuschläge für die nicht versicherte Zeit nachzahlen. Seit 2009 gilt diese Regelung auch bei den privaten Kassen: Selbstständige ohne Krankenversicherung müssen seitdem hohe Beträge nachzahlen, wenn sie unter das schützende Dach einer privaten Krankenkasse schlüpfen wollen. Ehemalige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die dahin zurückkehren wollen, werden ab August bis Ende Dezember sämtliche Beiträge und die darauf entfallenden Säumniszuschläge für ihre versicherungslose Zeit erlassen. Bei bereits Versicherten, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind, wird der Säumniszuschlag für noch nicht gezahlte Beiträge dauerhaft von fünf auf ein Prozent gesenkt.