Der Übergang von der Schule in das Berufsleben ist besonders für Jugendliche mit Behinderung eine große Herausforderung. „Sie wünschen sich aber ebenso wie nicht behinderte junge Menschen nach der Schulzeit eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz“, weiß Karin Fankhaenel, Leiterin des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Allerdings werde es für Menschen mit Behinderung zunehmend schwieriger, Zugang zum „allgemeinen Arbeitsmarkt“ zu finden, weil die Anforderungen an die Auszubildenden immer weiter steigen. „Im Kampf um knappe Ausbildungs- und Arbeitsplätze haben junge Menschen mit Behinderung ein zusätzliches Handicap.“ Bedauernswerterweise führe der Weg vieler Schüler, insbesondere für diejenigen mit geistiger Behinderung, noch immer automatisch in die Werkstatt für behinderte Menschen. „Es lohnt sich aber, Menschen mit Behinderung eine Chance zu geben.“

Das LVR-Integrationsamt unterstützt Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen durch finanzielle Leistungen, um die Chancen auf eine betriebliche Integration zu verbessern. So zahlt der LVR zur Einstellung schwerbehinderter Jugendlicher beispielsweise Einstellungs- oder Ausbildungsprämien, es können Lohnkostenzuschüsse beantragt werden oder Zuschüsse für personelle Unterstützung oder behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen.

Der LVR finanziert diese Unterstützung schwerbehinderter Menschen im Berufsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Diese Abgabe müssen Arbeitgeber zahlen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen.