Das dürfte ein Schock auch für Oberhausen sein: Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte soeben die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Kindertageseinrichtung (KTE) und Tagesmutter. Das heißt: Die Stadt darf Eltern nicht länger auf ein Angebot in der Kindertagespflege verweisen, wenn sie sich für einen Platz in einer KTE entschieden haben.
Das VG Köln stellte klar, dass der gesetzliche Anspruch auf frühkindliche Förderung auch ein Recht auf Wahlfreiheit zwischen den beiden Betreuungsformen beinhalte.
Mehr noch: Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben (U3-Betreuung) ab dem 1. August 2013 auch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betreuung in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung. Die Stadt Köln zieht in punkto Wohnortnähe eine Grenze, wenn die KTE weiter als fünf Kilometer entfernt liegt.
Oberhausen bietet ab August 818 U3-Plätze in Kitas und 505 bei Tagespflegekräften an. Engpässe sieht die Stadt nicht. Es gebe bei den U3-Plätzen noch 118 freie Plätze, versichert Stadtsprecher Martin Berger. An Ü3-Kinder könnten noch 66 Plätze vergeben werden. Eine Klagewelle befürchtet die Stadt also nicht. Auch wenn es vereinzelt Beschwerden bezüglich der Entfernung der zugewiesenen Einrichtung gegeben habe. „Wir halten eine zwanzigminütige Anreise zu Fuß und per Bahn für zumutbar“, führt Berger aus.
Die Kindertagespflege-Vermittlung für U3-Plätze ist unter 825-9352 und für Ü3-Plätze unter 825-9033 zu erreichen (Di. 8.30-12 Uhr, Do. 13.30-17.30 Uhr).