Alle Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden und nicht in einer öffentlich geförderten Kindertagesstätte betreut werden, haben ab 1. August einen Anspruch auf Betreuungsgeld. Die entsprechenden Anträge können ab sofort bei dem für Oberhausen zuständigen Versorgungsamt der Stadt Essen, Kurfürstenstraße 33, in 45138 Essen gestellt werden ( 0201 8850501, E-mail betreuungsgeld@essen.de).

Das Betreuungsgeld muss schriftlich beantragt werden, die entsprechenden Formulare können unter www.essen.de heruntergeladen werden, sind aber auch bei den Bürgerservicestellen in Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade erhältlich und können dort auch abgegeben werden.

Monatlich 100 Euro

Das Versorgungsamt ist montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr, zusätzlich jeden ersten Donnerstag im Monat von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Eine persönliche Beratung findet ab 14. August im Versorgungsamt zu den üblichen Öffnungszeiten statt.

Das Betreuungsgeld beträgt monatlich 100 Euro, ab August 2014 soll es sich auf 150 Euro erhöhen. Es kann ab dem 15. Lebensmonat des Kindes 22 Monate lang bezogen werden. Der gleichzeitige Bezug von Betreuungs- und Elterngeld ist ausgeschlossen. Das Betreuungsgeld wird bei Berechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen, in vollem Umfang als Einkommen berücksichtigt und auf diese Leistungen angerechnet.