Drei Monate vor ihrer Hochzeit kommt Noreen Maas und ihrem Verlobten plötzlich der Saal für die Feier abhanden. Die Bereichsleiterin hatte sich ihre Trauung mit anschließender Party in einer Oberhausener Gastronomie so schön ausgemalt. Die Anzahlung von 1000 Euro war bereits geleistet, die Einladungskarten gedruckt und die Hotelzimmer für die Gäste reserviert. „Die Geschäftsführer haben mir einfach abgesagt, weil plötzlich eine Doppelbuchung vorliegen würde.“

Anderer Termin und Schadensersatz

Ein anderes Paar wollte seine Hochzeit ebenfalls am 21. September zelebrieren, erfuhr Noreen Maas. Das Angebot des Geschäftsführers, einen Ersatz-Termin oder eine Ausweichmöglichkeit für die Trauungszeremonie zu finden sowie Schadensersatz für die Einladungskarten zu leisten, konnte die 26-Jährige aber auch nicht milde stimmen. „Warum fällt denen erst so spät ein, dass sie einen Termin zweimal vergeben haben?“, fragt sich Noreen Maas. Völlig unorganisiert sei der Gastronomiebetrieb in ihren Augen.

„Es ist nicht unser Fehler“, weist der Geschäftsführer die Schuld von sich. Den Betrieb übernahm der Geschäftsmann erst in diesem Jahr von seinem Vorgänger. Feste, die bereits im vergangenen Jahr gebucht worden waren, übernahm er.

Das Paar, das nun im September in dem doppelt gebuchten Saal heiratet, machte den Termin bereits im vergangenen Jahr aus, beim ehemaligen Inhaber. „Leider war der Veranstaltungskalender nicht korrekt geführt worden, so dass uns der bereits vergebene Termin nach der Übernahme nicht ersichtlich war.“

Die unangenehme Überschneidung tut dem Geschäftsführer leid, er versichert aber, es handele sich um einen Einzelfall. „Aber wer zuerst gebucht hat, hat bei uns das Vorrecht.“ Der Irrtum war aufgefallen, als das Paar vom Vorjahr zur Vorbesprechung ihrer Veranstaltung im Gastraum aufschlug. „Das überraschte uns selbst ein wenig“, so der Geschäftsführer.