Mit einer Verurteilung zu fünf Jahren Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung endete gestern vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen 35-jährigen Oberhausener. Am Abend des 9. November 2012 hatte er seine frühere Lebensgefährtin (50) in deren Wohnung an der Hermann-Albertz-Straße durch einen Schnitt in den Hals schwer verletzt.
Der Tat war ein Streit vorausgegangen. Der Angeklagte hatte sich nach vielen Jahren von der 50-Jährigen zugunsten einer jüngeren Freundin getrennt. Als die Beziehung zur neuen Flamme alsbald in die Krise geriet, schlüpfte er wieder bei der Ex unter. Doch die rieb ihm bei jeder Gelegenheit unter die Nase, dass die Neue eine „Schlampe“ sei.
Am Tatabend eskalierten die Wortgefechte des Pärchens, dessen Leben sich zuvor vor allem um Alkohol- und Drogenkonsum gedreht hatte. Der 35-Jährige schlug die Frau zuerst zusammen, wobei er ihr unter anderem die Nase brach. Dann brachte er ihr mit einer Art Kampfmesser mit 17 Zentimeter langer Klinge einen sechs Zentimeter langen und zwei Zentimeter tiefen Schnitt am Hals bei. Die Wunde verfehlte nur knapp größere Blutgefäße, deren Verletzung aller Wahrscheinlichkeit nach zum Tode der 50-Jährigen geführt hätte.
Die Behauptung des Angeklagten, er habe der Geschädigten die Wunde quasi aus Versehen zugefügt, als er ihr das Messer drohend an den Hals legte, sahen die Richter am Ende des Prozesses als widerlegt an. Ein Sachverständiger hatte ausgeführt, dass die Wunde nur durch eine Schnittbewegung zu erklären sei.
Trotz der schweren Verletzung war die Geschädigte tagelang nicht zu einem Arzt gegangen, damit die große Liebe ihres Lebens nicht erneut hinter Gittern landete. Bei Kumpanen auf der Platte erkundigte sich der Angeklagte, was er nun tun solle: „Soll ich sie ganz abstechen und irgendwo vergraben?“ Die Kumpane hatten Bedenken und alarmierten die Rettungskräfte.
Die Anklage hatte ursprünglich auf versuchten Totschlag gelautet. Das sahen die Richter nicht als verwirklicht an: Der Angeklagte habe keine weiteren Anstrengungen unternommen, um die Frau zu töten. Insofern liege ein Rücktritt von der Tat vor. Strafschärfend wirkten sich die Vorstrafen aus. Bereits 2007 war der 35-Jährige zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine Partnerin zusammengeschlagen hatte.