Flugpreise werden oftmals Monate vor Reiseantritt fällig, weiß Angelika Wösthoff, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Oberhausen. Solche überhöhten Vorkasseforderungen der Fluggesellschaften sind ein Verstoß gegen das Prinzip „Ware gegen Geld“.
Wegen überhöhter Anzahlungsforderungen hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt sechs Fluggesellschaften abgemahnt: Air Berlin, Condor, TUI fly, Germanwings, Lufthansa und Germania flatterten blaue Briefe ins Haus, weil sie sofort bei der Buchung – und damit oft monatelang im Voraus – die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen.
Damit trägt der Fluggast zum einen das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen. Außerdem verliert er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, wenn die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung (wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen) ändern will. Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden - eine Anzahlungspflicht ist nur akzeptabel, wenn auch Fluggesellschaften eine Insolvenzabsicherung vorweisen können, wie sie für Reiseveranstalter bereits vorgeschrieben ist.
Eine besondere Luftnummer ließ sich beim Buchen bei Air Berlin ausmachen: Dort gibt es im Kleingedruckten keine Vorauskasseregeln. Der Kunde akzeptiert per Bezahlung mit Kreditkarte oder Lastschriftverfahren, dass der komplette Flugpreis zu einem Zeitpunkt abgebucht wird, auf den er keinen Einfluss hat. Bis Ende Mai haben die Fluggesellschaften nun Zeit, gegenüber der Verbraucherzentrale NRW zu erklären, dass sie künftig auf die kundenunfreundlichen Klauseln verzichten werden. Andernfalls müssen Gerichte den Fall klären.