Wegen gewerbsmäßiger Betrugsversuche mit Giro- und Kreditkarten musste sich gestern ein 50-jähriger Ghanaer vor dem Amtsgericht verantworten. Der selbstständige Kaufmann soll in seinem Oberhausener Geschäft zugelassen haben, dass dort knapp 15 000 Euro über ein Terminal abgerechnet und ihm gutgeschrieben wurden, obwohl die genutzten Karten zum Teil unter falschem Namen erworben wurden.
In weiteren Fällen hatten die noch unbekannten Täter versucht, rund 43 000 Euro über das Terminal abzurechnen. 43 Kreditkarten, unter anderem der Deutschen Bank und der Postbank, waren dabei im Spiel. Auch Karten mehrerer Banken aus den USA kamen zum Zug. Die Täter gingen dabei in Häppchen vor: Mal waren es 50, mal 500 und mal 1999,99 Euro, die sie nacheinander im Minutentakt unter anderem dem Geschäftskonto des Oberhauseners gutschreiben ließen.
Dem seit vielen Jahren in der Stadt ansässigen Kaufmann soll jedoch bewusst gewesen sein, behauptet die Staatsanwaltschaft, dass die Täter ihre Kreditkarten unter falschem Namen erworben hatten. Mit den betrügerischen „Transaktionen“ soll der Geschäftsmann sich eine „zusätzliche Einnahmequelle“ erschlossen haben, ist die Anklage ferner überzeugt.
Dieser sieht sich jedoch als Betrogener an, denn für die unrechtmäßigen „Gutschriften“ will er Ware an die Täter verkauft haben. Verwundert zeigte sich allerdings die Staatsanwaltschaft über die Beteuerung des Angeklagten, denn der hat bislang dem finanziellen Schaden zum Trotz keine Anzeige gegen die Täter erstattet.
Der Angeklagte ist vor Gericht kein Unbekannter: Wegen Vortäuschens einer Straftat und Urkundenfälschung wurde er bereits verurteilt. Am 31. Mai soll sein Fall mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt werden.