Oberhausen. . Noch immer sucht die Polizei nach der Frau, die am Wochenende ein Neugeborenes in einer Oberhausener Klinik abgegeben hat. Die Stadt Oberhausen ist jedoch der Ansicht, dass die Frau durchaus verantwortungsvoll gehandelt hat, als sie ihr Kind in dem Krankenhaus abgab.

Noch keine Spur hat die Polizei zu der etwa 40 Jahre alten Frau, die am vergangenen Samstag in einem Krankenhaus einen Säugling abgegeben hat und die dann spurlos verschwand. Was mit dem Säugling in Zukunft geschieht, darüber wollte die Stadt am Mittwoch keine Auskunft geben. Sprecher Uwe Spee befürchtet, der Druck in der Öffentlichkeit auf die Mutter werde sich dann erhöhen: „Wir werden anlässlich dieses Falles auch zum Prozedere nichts sagen, weil wir die Mutter schützen wollen, die ohnehin schon sehr unter Druck steht.“ Einig sei man sich in den verantwortlichen Abteilungen der Stadt, „dass die Frau durchaus verantwortungsvoll gehandelt habe, als sie ihr Kind in einem Krankenhaus abgab“.

Oberhausen hat noch eine Babyklappe am Evangelischen Krankenhaus

Das sieht auch Werner Groß-Mühlenbruch, Leiter der Oberhausener Caritas, so. Die Caritas kann von der Stadt ins Boot geholt werden, wenn es um die Betreuung ausgesetzter Säuglinge geht: „In diesem Fall sind wir aber nicht involviert.“

„Der erste Schritt ist in einem solchen Falle aber immer, das Jugendamt der Stadt einzuschalten“, erklärt Groß-Mühlenbruch. Dann wiederum werde im Einzelfall geprüft, ob eine Bereitschaftspflege, die vorübergehenden Charakter hat, eine Pflegefamilie – beides bietet auch die Caritas an – oder eine Adoptionspflege in Frage kommt. Bei letzterer ist das klare Ziel die Adoption des Babys.

Groß-Mühlenbruch begrüßt ausdrücklich, dass es Möglichkeiten für Mütter gibt, Kinder, die ungewollt zur Welt kamen, in sichere Obhut zu geben: „In Oberhausen besteht ja noch eine Babyklappe am Evangelischen Krankenhaus Oberhausen.“ Zehn Jahre lang – bis zum Jahr 2011 – hatte der Verein Binsenkörbchen diese Babyklappe betreut. Das EKO übernahm daraufhin die Babyklappe.

Mit neuem Gesetz zur vertraulichen Geburt Gesetzeslücke geschlossen

Insgesamt stünden Müttern, die in die Not kommen, ein Kind abzugeben, inzwischen einige Möglichkeiten offen, den Säugling in qualifizierte Hände zu geben. Davon ist Werner Groß-Mühlenbruch überzeugt.

„Zudem wurde mit dem neuen Gesetz zur vertraulichen Geburt eine Gesetzeslücke geschlossen“, fügt der Caritas-Leiter hinzu, schränkt aber ein: „Da gibt es noch Klärungsbedarf. Dabei muss die Mutter an einer vertraulichen Stelle ihren Namen vertraulich hinterlassen. Wir diskutieren derzeit, welche Stellen da in Frage kommen. Grundsätzlich aber ist das ein guter Weg.“