Die Telekom plant, ab 2. Mai den heimischen Internetanschluss für Vielsurfer zu drosseln. Was Kunden beachten sollten, erklärt Angelika Wösthoff von der Verbraucherberatungsstelle.

Bei einer Drosselung schränkt der Provider die Bandbreite des Internetanschlusses ein. Daten werden nur noch mit einem Bruchteil der im Tarif möglichen Höchstgeschwindigkeit übertragen. Beim Aufruf von Internetseiten verlängern sich somit die Wartezeiten. Konkret heißt das: Die Telekom will in Festnetz-Internetverträge (Call&Surf, Entertain) Regelungen aufnehmen, nach denen die Internetbandbreite ab Verbrauch eines festgelegten Datenvolumens für den Rest des Monats auf 384 Kilobit pro Sekunde reduziert wird. Bei Verträgen mit einer Geschwindigkeit von 16 000 Kilobit pro Sekunde soll die Drosselung nach 75 Gigabyte erfolgen. Wer also häufig Internetvideos ansieht, Musik oder Radio online hört, im Netz spielt oder seine Daten über einen Clouddienst sichert, läuft Gefahr, gedrosselt zu werden. Betroffen sind aber nur Kunden, die nach dem 2. Mai Verträge abschließen; umgesetzt wird die Drosselung wohl erst 2016. Laufende Verträge können nicht ohne Einverständnis des Kunden geändert werden.

Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass eine Internetnutzung nur noch dem möglich ist, der es sich leisten kann, weiteres Datenvolumen hinzuzubuchen. Kunden sollten bei Vertragsänderungen genau darauf achten, ob ein Drossel-Vorbehalt enthalten ist.