Ist die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz für einen Arbeitnehmer zumutbar? Wenn es um einen Fall an den augenblicklich unter starker Kritik stehenden städtischen Alteneinrichtungen (ASO) geht, ist dies nicht ganz einfach zu beantworten.

Am Arbeitsgericht Oberhausen klagte am gestrigen Freitag eine Wohnbereichsleiterin am Louise-Schroeder-Heim gegen ihre Versetzung von Bereich 1 in 3/1. Die Mitarbeiterin sei lange krank gewesen, man wolle ihr einen einfachen Wiedereinstieg ermöglichen, begründete ASO-Geschäftsführer Udo Spiecker die Versetzung. Das Gericht schlug vor, der Versetzung zuzustimmen, jedoch eine Rückversetzung vertraglich nicht auszuschließen.

Vorausgegangen war aber eine Unterschriftenaktion von 19 Mitarbeitern des Bereichs, die gegen eine Versetzung „ihrer“ Leiterin protestierten. Der Protest soll an den Oberbürgermeister und den Aufsichtsrat der ASO gegangen sein.

Der unter Beschuss geratene ASO-Chef Spiecker nahm vor Gericht aber von der Versetzung keinen Abstand. Gut informierte Kreise wollen dagegen wissen, dass die Wohnbereichsleiterin zu einer Gruppe langjähriger Mitarbeiter gehört, die kurz vor der Unkündbarkeit stehen. „Die Versetzung ist doch reine Schikane, um Mitarbeiter mit teuren Altverträgen loszuwerden“, wird behauptet. Dafür spräche, sagen diese Kritiker, dass erst vor wenigen Wochen eine neue Leiterin eingestellt worden sei, die eigentlich den Bereich 3/1 betreuen sollte, an den die langjährige Mitarbeiterin nun versetzt werden soll.

Dagegen sagt Spiecker, die neue Mitarbeiterin sei von Anfang an für den Bereich 1 eingestellt worden - wegen der längeren Erkrankung der dortigen Leiterin.

Rätselhaft ist dabei die Rolle des Betriebsrates. Angeblich sollen die Mitglieder einhellig gegen die geplante Versetzung gestimmt haben. Dieses Votum soll aber zu spät gekommen sein, weil eine Widerspruchsfrist verpasst wurde. Bis Mitte Mai kann die Mitarbeiterin Widerspruch gegen den vom Richter angebotenen Kompromiss einlegen.