Der Mietspiegel bietet einen Orientierungsrahmen. Mieter oder Vermieter können sich informieren, ob die bezahlte bzw. verlangte Miete angemessen ist.
Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, der im Abstand von zwei Jahren an den Markt angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden muss, hat der Vermieter auf dessen Zahlen zurückzugreifen. Tut er dies nicht, weil er etwa die Mieterhöhung mit der Nennung von drei teureren Vergleichswohnungen begründet, muss er die Zahlen des qualifizierten Mietspiegels im Mieterhöhungsschreiben mitnennen.
Der Mietspiegel gilt nicht für öffentlich geförderte Wohnungen.