Die jüngste Kappung der Mittel aus dem Stärkungspakt um jährlich fast 13 Millionen Euro liegt den Verantwortlichen der Stadt noch schwer im Magen, da droht schon das nächste Unbill: Dem jüngsten Gutachten im Auftrag der Landesregierung zufolge, könnten 11,5 Millionen Euro jährlich weniger zum Ausgleich der Soziallasten nach Oberhausen fließen. Erneut würde das Ruhrgebiet und damit die Emscherstadt als besonders arme Kommune drastisch benachteiligt. Damit nicht genug: Kleinere Kommunen klagen gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz, weil es Großstädte bevorzuge und Kommunen mit vielen Arbeitslosen „belohne“.
Damit könnten die ohnehin überaus ambitionierten Pläne Oberhausens, in den nächsten Jahren durch drastische Sparmaßnahmen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, komplett zur Makulatur werden.
Die von anderen, sich benachteiligt fühlenden Gemeinden erzwungene Neuberechnung des Stärkungspaktes zu Lasten Oberhausens hat bereits gezeigt: Echte Solidarität ist unter den NRW-Kommunen nicht zu erwarten, zumal alle Kämmerer verpflichtet sind, für ihre jeweilige Stadt das Beste herauszuholen.
Es gilt: Jeder ist sich selbst der Nächste.
Die rechtlichen Konstruktionen zur Verteilung von Finanzmitteln in NRW sind – siehe Stärkungspakt – ausgesprochen fragil. Deshalb steht das Land in der Pflicht, für gerichtsfeste Gesetze zu sorgen. Damit Klagen einzelner nicht die Sanierungspläne vieler Städte zum Einsturz bringen. Oberhausen hat ein Recht auf Planungssicherheit.