Oberhausen. . Wegen einer Erkrankung hat eine langjährige Altenheim-Mitarbeiterin möglicherweise den Job verloren. Nachdem sie ihren vierwöchigen Urlaub wegen einer Lungenentzündung um eine Woche überzogen hatte, wurde sie fristlos gekündigt. Die Kündigung hat der Betriebsrat inzwischen akzeptiert - es geht nur noch um die Abfindung.

Die Klagen von Mitarbeitern der städtischen Altenheime (ASO) beschäftigen weiter die Richter. Am Freitag verhandelte das Arbeitsgericht Oberhausen den Fall einer seit 21 Jahren beschäftigten Pflegekraft. Ihr hatte ASO-Chef Udo Spiecker nach ihrer verspäteten Rückkehr aus dem Urlaub wegen angeblich vorgetäuschter Krankheit gekündigt.

Richterin Anne Hennemann machte einen Vergleichsvorschlag, der die Stadt über 27 000 Euro kosten würde. Bis zum 8. Mai haben nun beide Seiten Zeit, dem zuzustimmen – oder auch nicht.

Lungenentzündung auf den Philippinen diagnostiziert

Worum es geht: Die Mitarbeiterin hatte einen vierwöchigen Urlaub (21. Januar bis 22. Februar) beantragt. Genehmigt wurden drei Wochen (bis zum 12. Februar). Während ihres Urlaubs auf den Philippinen, so die Klägerin, habe sie eine Lungenentzündung bekommen, was auch von einem dortigen Arzt bescheinigt worden sei.

Die Frau kam schließlich erst eine Woche nach Ablauf der genehmigten Urlaubszeit nach Hause. Ihre Hausärztin habe dann hier die Diagnose des philippinischen Kollegen bestätigt und die Patientin weiter krankgeschrieben.

Kollegen leiden, wenn jemand krankfeiert

Der Knackpunkt: Der Anwalt der ASO behauptet, dass der Rückflug bereits vor Antritt der Urlaubsreise auf den 20. Februar terminiert worden sei. Die fristlose Kündigung sei auch deshalb ausgesprochen worden, da die Mitarbeiterin bereits vor Jahren schon mal eine Abmahnung bekommen habe. Der Betriebsrat widersprach der Kündigung nicht. Nach Meinung des Anwalts wohl auch deshalb, „weil die anderen Kollegen darunter zu leiden haben, wenn jemand krankfeiert“.

Das Angebot der ASO: Die städtischen Altenheime bieten der Klägerin 10.000 Euro Abfindung plus sieben Monatsgehälter à 2000 Euro an. Sie werde sofort freigestellt und könne sich woanders bewerben, und das mit guten Aussichten, da ja Altenheime händeringend Mitarbeiter suchten.

Angebot abgelehnt

Der Anwalt der Klägerin lehnte das Angebot ab, auch mit dem Hinweis, dass seine Mandantin in einem neuen Job nicht mehr so viel wie bislang verdienen werde. Die Abfindung sei viel zu niedrig, der Arbeitgeber müsse 25.450 Euro zahlen – plus 14.000 Euro Lohn.

Der Vergleichsvorschlag des Gerichts: 15.000 Euro Abfindung plus 2000 Euro für jeden Monat bis Ende September dieses Jahres. Und ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Sollten beide Seiten bis zum 8. Mai dem Kompromiss zustimmen, ist der Streitfall erledigt. Wenn nicht, folgt ein weiterer Verhandlungstermin, zu dem die Hausärztin als Zeugin geladen werden könnte.