Änderungen gibt es bei den Parkregelungen im beliebten Naherholungsgebiet „Grafenmühle“. Darauf hat jetzt die Bußgeldstelle des Bottroper Straßenverkehrsamtes hingewiesen.

Mit den ersten warmen Sonnenstunden nimmt die Besucherzahl im gerade auch bei Motorradfahrern belieben Naherholungsgebiet „Grafenmühle“ wieder zu. Und die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren haben nach Mitteilung der Bottroper Verwaltung gezeigt, dass die Verkehrssituation an gut besuchten Tagen brisant werden kann. Der Bereich des „Alten Postweges“, der entlang der Gastronomie, der Minigolfanlagen sowie der zahlreichen Treffpunkte der Zweiradfahrer führt, sei dabei besonders belastet.

„Die in beiden Fahrtrichtungen zu benutzende Straße wird durch zahlreiche Falschparker regelmäßig verstopft. Ein Vorwärtskommen der sich begegnenden Fahrzeuge ist dann kaum mehr möglich und führt zu einer erhöhten Gefährdung und Behinderung der sogenannten schwachen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer)“, wird die Situation vor Ort beschrieben.

Aus diesen Gründen wurde auf einer Fahrbahnseite ein absolutes Halteverbot eingerichtet. So soll sichergestellt werden, dass der fließende Verkehr in beiden Fahrtrichtungen möglich ist. Ein kurzfristiges Halten oder gar ein Parken (auch von Motorrädern) ist in diesem Bereich also nicht mehr zulässig. Die Bußgeldstelle warnt: Im Falle einer Behinderung oder einer Gefährdung ist auch das Abschleppen der Pkw oder Motorräder zulässig.

Es wird allen Fahrzeughaltern empfohlen, die ausgeschilderten Parkplätze zu benutzen, etwa hinter „Elke’s Treff“, am Angelteich, gegenüber dem Landhaus „Alter Brunnen“ sowie an den Straßen „Alter Postweg“ und „Zur Grafenmühle“.