In blutigen Schrecken verwandelte sich für einen 68-jährigen Taxifahrer am frühen Morgen des 29. Oktober 2011 eine scheinbar alltägliche Situation: Ein junger Mann, den der Fahrer für einen potenziellen Gast hielt, klopfte an der Vestischen Straße an die Seitenscheibe des Taxis. Als der 68-Jährige das Fenster herunterkurbelte, um nach dem Fahrziel zu fragen, stach der junge Mann ihm plötzlich mit einem Messer in den Hals. Der Taxifahrer gab Gas und fuhr zum nächsten Krankenhaus. Für die Tat muss sich seit gestern ein heute 22-jähriger Mann aus Oberhausen verantworten.

Die als versuchter Mord angeklagte Tat ereignete sich zwei Monate vor Vollendung des 21. Lebensjahres des Angeklagten. Der gilt daher noch als Heranwachsender und steht nun vor der Jugendkammer des Landgerichts Duisburg, die nicht nur über Schuld und mögliches Strafmaß entscheiden muss, sondern auch darüber, ob das mildere Jugendrecht oder normales Strafrecht angewandt werden soll. Der mehrfach vorbestrafte 22-Jährige gilt als Intensivtäter.

Halsschlagader knapp verfehlt

Unter dem Einfluss von Drogen stehend, soll er in der Tatnacht auf die Idee gekommen sein, sich ein Taxi unter den Nagel reißen zu wollen. Die Anklage geht davon aus, dass er das Fahrzeug anhielt und sofort zustach. Die rasch alarmierte Polizei hatte ihn nach dem Stich auf den Taxifahrer im Zuge einer Nahbereichsfahndung an der Teutoburger Straße gestellt.

Der junge Mann flüchtete, warf unterwegs die Tatwaffe, sein Handy und einen abgebrochenen Mercedes-Stern weg. In einer Grünanlage an der Elly-Heuss-Knapp-Straße versuchte er, sich in einem Gebüsch zu verstecken. Aufforderung von Polizisten, aus dem Gebüsch herauszukommen, ignorierte er. Die Beamten setzten schließlich Pfefferspray ein. In den Taschen des Angeklagten fanden sich auch Kabelbinder und ein Schraubenzieher.

An die Tat hat der Angeklagte angeblich keine Erinnerung mehr. Er sei restlos zugedröhnt gewesen. „Der ganze Tag ist weg.“ Die Tatwaffe allerdings erkannte er beim gestrigen Prozessauftakt: Sie stamme aus der Küche einer Frau, bei der er Drogen gekauft habe.

Der Taxifahrer hat nach den Worten eines Notfallmediziners großes Glück gehabt: Wäre der Stich einige Millimeter tiefer gedrungen, hätte er die Halsschlagader des 68-Jährigen verletzen können. So aber konnte der noch selbst in die Ambulanz marschieren, wo die zweieinhalb Zentimeter breite Wunde, die Haut und Fettgewebe durchdrang, versorgt und genäht wurde.

Für das Verfahren sind mehrere weitere Verhandlungstage vorgesehen.