In Bottrop steht offenbar ein Bürgerbegehren bevor, bei dem über die Zukunft des Stenkhoffbads entschieden werden soll. Die Bottroper Stadtverwaltung will das Bad laut Ratsbeschluss schließen, um so Zuschüsse in Höhe von 190 000 Euro pro Jahr einzusparen. Gegen dieses Sparvorhaben wehrt sich eine Bürgerinitiative, die das Bürgerbegehren anstrebt. Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet der Rat der Stadt Bottrop bei seiner nächsten Sitzung am 12. März.
Bottrops Oberbürgermeister Bernd Tischler hatte den Bürgern zuletzt vorgeschlagen, ein zweijähriges Moratorium zu vereinbaren. In diesem Zeitraum sollte das Bad nicht geschlossen werden, zugleich wäre auch das Bürgerbegehren um zwei Jahre hinausgezögert worden. Die Initiative sieht dafür keine rechtliche Grundlage. Ihre Vertreter hatten sich juristisch beraten lassen und kamen zu dem Schluss, dass die Gemeindeordnung eine solche zeitliche Verschiebung gar nicht vorsieht.
Sprecher Michael Gerber: „Die Verwaltung sollte sich, bevor sie der Bürgerinitiative einen Vorschlag macht, genau über die Rechtslage erkundigen.“ Er erinnert an ein Grundsatzurteil, nach dem die Gemeindeordnung der Stadt Bottrop lediglich einen Anspruch auf Durchführung des Bürgerentscheids binnen drei Monaten nach dem Ratsbeschluss, der das Begehren für zulässig erklärt, gewährt (AZ 15 A 2445/97). Gerber: „Der Rat der Stadt kann sich am 12. März dem Bürgerbegehren Stenkhoffbad anschließen und damit einen Bürgerentscheid überflüssig machen. Bei einer Ablehnung wird die Initiative notfalls in der Drei-Monats-Frist einen Entscheid einfordern.“