„Der Kunde hat eine Sorgfaltspflicht, Kontenbewegung zu kontrollieren“, sieht Heike Higgen, Beraterin der Verbraucherzentrale, Versäumnisse auf beiden Seiten: Der Stromanbieter hätte jedoch auf regelmäßige Abschlagszahlungen achten müssen, denn auch diese seien im Vertrag vereinbart, betont Heike Higgen.
Ein Entgegenkommen des Konzerns bei der Anzahl der monatlichen Abschlagsraten sei daher angemessen. Eine gesetzliche Regelung gibt es aber nicht