Ende Februar wird wieder geschraubt: Ab Freitag, 1. März, ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder grün statt bisher blau. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar. Darauf weist Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, hin.
Ein neues Schild, ein Jahr lang gültig, ist für etwa 70 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben.
Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadenersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Aulbach stellt klar, dass für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum ein Versicherungsschild Vorschrift ist. „Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder Kleinkrafträder (Mokick und Roller) und sogar für Krankenfahrstühle und Roller-Scooter, wenn sie schneller sind als 6 km/h.“
Wer ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz (nicht zu verwechseln mit einem Quad), beide mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, mit Mofakennzeichen fährt, den kostet die Versicherung einen Zuschlag von 20 bis 30 Euro pro Jahr.
Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert. Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Aulbach: „Daher zahlt die Haftpflichtversicherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Opfers, holt sich aber das Geld vom Schädiger zurück.“