Oberhausen. .

10 726 Euro – das ist der Betrag, den ein NRW-Landtagsabgeordneter an monatlichen Diäten bekommt. Doch was ist mit Nebeneinkünften wie etwa Tantiemen für Aufsichtsratstätigkeiten oder Vorträge? Abgeordnete dürfen unbegrenzt nebenbei verdienen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Lediglich der Landtagspräsidentin müssen sie ihre Einkünfte nennen – ab einer jährlichen Summe von 12 000 Euro. Der Bund der Steuerzahler fordert deutlich mehr Transparenz. Wie sehen das die Oberhausener Landtagsabgeordneten?

Aufsichtsratstantiemen

„Abgeordnete haben eine Transparenzpflicht, um zu dokumentieren, dass sie nicht in einem Interessenkonflikt stehen“, sagt Stefan Zimkeit (SPD). Das habe auch für Freiberufler zu gelten. „Wenn man ein Landtagsmandat annimmt, weiß man, dass es Einschränkungen beruflicher Art gibt. Man erhält für sein Mandat ja auch nicht gerade unwesentliche Bezüge.“

Neben seinen Abgeordnetenbezügen erhält er 5000 Euro im Jahr als Vorsitzender des Aufsichtsrats der OGM. „Außerdem bin ich in diversen anderen Gremien der Awo Mitglied, das aber unentgeltlich.“

Was kommt nach Landtag?

Eine etwas andere Sicht hat Wilhelm Hausmann (CDU): Was Nebeneinkünfte durch Aufsichtsratsposten oder Vorträge betrifft, hat er nichts gegen eine Veröffentlichung. „Aber was meine Einnahmen als Freiberufler betrifft, schon“, sagt der Architekt. Er verweist darauf, dass seine Kunden kein Interesse daran hätten, das veröffentlicht werde, was sie als Architektenhonorar zahlen. „Als Freiberufler muss ich arbeiten, denn was ist, wenn ich nicht mehr in den Landtag gewählt werde?“

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes oder der Gewerkschaften hingegen könnten wieder zu ihrem Arbeitgeber zurückkehren. In diesen Fällen stelle sich doch viel eher die Frage, wie unabhängig sie bei ihren Entscheidungen im Landtag seien.

Pirat fordert völlige Transparenz

„Ich habe keine Bedenken, das voll und ganz transparent zu machen. Die Wähler haben ein Recht darauf“, sagt Wolfgang Große Brömer (SPD). Er selbst ist als „Landesbediensteter ohne Bezüge“ beurlaubt. Neben seinen Abgeordnetenbezügen erhielt er im vergangenen Jahr 16 000 Euro als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse, 4200 Euro als Mitglied im Aufsichtsrat der GMVA. Zudem bezieht er Mandatsgelder als Ratsmitglied.

„Die Nebeneinkünfte und der zeitliche Aufwand dafür sollten in vollem Umfang veröffentlicht werden“, sagt Daniel Düngel von der Piratenpartei. Datenschutzrechtliche Probleme bei Freiberuflern sieht er allerdings auch. „Man müsste aber etwa bei Anwälten veröffentlichen, aus welcher Branche ihre Klienten stammen, damit sich der Wähler dann ein Bild machen kann.“