Alle drei Jahre muss künftig das Trinkwasser in Mehrfamilienhäusern überprüft werden. Das sieht die Neufassung der Trinkwasserverordnung vor, die rückwirkend ab Oktober 2012 in Kraft gesetzt worden ist. Denn in den Leitungen können gesundheitsgefährdende Keime entstehen. Dazu gehören vor allem Legionellen, die oft durch das Einatmen von Duschnebel in den Körper gelangen. Die stäbchenförmigen Bakterien mögen es feucht und warm und besiedeln daher besonders gerne Warmwasserleitungen oder Duschköpfe.
Die Trinkwasserverordnung enthält nach Angaben der Heizungs- und Wasserablesefirma Ista einige wichtige Neuerungen, darunter eine Fristverlängerung für die erste Probennahme sowie längere Abstände zwischen den Kontrollen. Betroffen sind zwei Millionen Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung.
Ursprünglich sah die Verordnung als Stichtag für die erste Probennahme den 31. Oktober 2012 vor. Es zeichnete sich aber rasch ab, dass zu wenig Prüfkapazitäten zur Verfügung stehen. Installateure, Labore und Gesundheitsämter hätten die Vielzahl von Anfragen und Prüfverfahren nicht bewältigen können. Der neue Stichtag ist deshalb jetzt der 31. Dezember 2013.
Trotz der Fristverlängerung raten Experten dazu, eine sorgfältige Überprüfung der Trinkwasseranlage möglichst schnell durchführen zu lassen. „Erfahrungsgemäß nimmt die Zahl der Anfragen deutlich zu, je näher der neue Stichtag rückt“, sagt Ralf Schäfer, Produktmanager für die Trinkwasserverordnung bei Ista in Essen.
Eine weitere Neuerung ist die Verlängerung der Kontrollintervalle von einem auf drei Jahre. Die Trinkwasserproben werden an mehreren Stellen im Haus entnommen. Immobilienbesitzer müssen die Testergebnisse zehn Jahre lang aufbewahren und ihre Mieter darüber informieren.