„Bei einer Scheidung leiden die Kinder am meisten“, sagt der Volksmund. Damit in familienrechtlichen Verfahren aber zumindest die rechtlichen Interessen von Minderjährigen vertreten werden, gibt es den sogenannten Verfahrensbeistand. Eine Fortbildung zu diesem Anwalt des Kindes bietet die Katholische Familienbildungsstätte in Kooperation mit dem Weiterbildungsinstitut für Verfahrensbeistandschaft in Eitorf an. Sie richtet sich an alle, die bereits eine pädagogische, psychosoziale oder juristische Grundbildung haben, also an Erzieher und Lehrer, Sozialpädagogen und Juristen.

Zunächst nehmen die Interessenten an einem Entscheidungsseminar teil, um für sich heraufzufinden, ob die Zusatzqualifikation als Verfahrensbeistand überhaupt das Richtige für sie ist. Um nachvollziehen zu können, was in einer Trennungsfamilie geschieht, setzen die Dozenten dabei häufig die Technik des Psychodramas ein. Dabei schlüpfen die Teilnehmer in unterschiedliche Rollen, etwa die des Vaters, der Mutter, der Kinder, des Jugendamtes oder der Erzieher. Die angehenden Verfahrensbeistände üben auch das Gespräch mit dem Kind. Sie lernen, wie sie ihm ihre eigene Rolle vor Gericht erklären. Und sie erfahren, dass weniger manchmal mehr ist: Bei zu vielen Fragen machen Kinder häufig dicht. Ein anderer wichtiger Punkt ist, den Kindern ihre Schuldgefühle zu nehmen und ihnen klar zu machen, dass sie nicht verantwortlich für die Probleme ihrer Eltern sind.

Die Fortbildung umfasst 151 Unterrichtsstunden und dauert etwa ein Jahr. Sie gliedert sich in neun Wochenendseminare. Die Fortbildung kostet 1601 Euro, der Bildungsscheck-NRW im Wert von 500 Euro wird angerechnet. Nach einer Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. Nehmen sie fortan eine Verfahrensbeistandschaft an, werden sie vom Gericht pro Kind pauschal mit 350 bis 550 Euro honoriert.

Die Weiterbildung wird in der Kath. Familienbildungsstätte in Oberhausen angeboten. Das Einführungsseminar beginnt am 15./16. März. Info: 859 96 41.