Oberhausen. Der Oberhausener Wertpapierhändler FXdirekt ist insolvent. Jetzt greift eine gesetzliche Absicherung für das Geld der rund 3200 aktiven Kunden. Sie erhalten aber nur einen Teil davon zurück - und auch nur maximal 20.000 Euro.

Mit dem verlockenden Motto „Ihr Geld hat diese Chance verdient“ warb die FXdirekt Bank AG mit Sitz an der Essener Straße in Oberhausen um risikobereite Anleger. Doch statt eine satte Rendite einzufahren, verlieren nach der Insolvenz des Wertpapierhandelshauses viele Kunden zumindest einen Teil ihres eingesetzten Geldes.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin) hat nun den Entschädigungsfall für FXdirekt festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage sei, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften selbst zu erfüllen. Die Kunden erhalten aber nur 90 Prozent ihres Geldes zurück – und auch nur maximal 20.000 Euro.

17,2 Mio Euro Verbindlichkeiten

Nun bereitet die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), bei der die Oberhausener Bank Mitglied ist, das Entschädigungsverfahren vor. Dazu hat die EdW von der Geschäftsleitung der FXdirekt Informationen und erforderliche Unterlagen angefordert, wie sie mitteilt. Die Bank hat Verbindlichkeiten in Höhe von 17,2 Millionen Euro. Von der Insolvenz sind rund 3200 aktive Kunden betroffen.

Die EdW versichert, alle festgestellten Entschädigungsansprüche von Anlegern zu erfüllen. Möglicherweise benötigt die Einrichtung dafür aber einen Kredit vom Bund. Die Höhe des möglichen Schadens könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.

Kunden bekommen maximal 20 000 Euro zurück

Die FXdirekt Bank AG ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese sichert die auf Euro lautenden Verbindlichkeiten des Instituts aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden bis zu einer Höhe von 90 Prozent, maximal jedoch bis zu einer Höhe von 20 000 Euro ab. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalls liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die EdW die Kunden der FXdirekt Bank AG entschädigen kann.

Die EdW wird kurzfristig die betroffenen Anleger schriftlich über den Entschädigungsfall benachrichtigen und ihnen ein Formular mit weiteren Hinweisen übersenden, mit dem ein Entschädigungsanspruch angemeldet werden kann. Der Anspruch ist schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung bei der EdW anzumelden (nicht per Fax oder E-Mail).

Die Anleger müssen sich für eine Registrierung nicht von selbst bei der EdW melden.

Mit ihrem Kollaps ist der Oberhausener Broker in den Fokus bundesweiter Berichterstattung gerutscht. EdW-Leiter Michael Helmers, sagte der „Wirtschaftswoche“: „Wir haben derzeit einen hohen einstelligen Millionenbetrag auf dem Konto und erwarten laufend weitere Einnahmen aus Beiträgen, so dass ich hoffe, dass wir die Anleger aus Bordmitteln entschädigen können. Aus heutiger Sicht kann ich aber nicht definitiv ausschließen, dass wir einen neuen Kredit vom Bund benötigen.“

Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Am 3. Januar hatte die BaFin beim Amtsgericht Duisburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FXdirekt gestellt. Das Amtsgericht hat daraufhin den Oberhausener Rechtsanwalt Axel Schwentker zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Das Geschäftsmodell der FXdirekt hatte Anleger mit hoher Risikobereitschaft im Visier. Sie bot als Direktbank vornehmlich Privatkunden aus dem In- und Ausland und sogenannten Daytradern, die Wertpapiere am selben Tag an- und verkaufen, Devisen- und Edelmetallgeschäfte sowie CFD-Handelsgeschäfte an. Ein CFD (Contract for Difference) ist ein Differenzgeschäft zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis eines Finanzinstruments. Diese Wetten erlauben es, mit den Preisveränderungen zum Beispiel von Aktien, Rohstoffen, Indizes oder Währungen spekulieren zu können, ohne diese selbst besitzen zu müssen. Wer sich darauf einließ, verliert nun möglicherweise viel Geld.