Oberhausen. Krankenhäuser berichten von Knochenbrüchen. Tipps zum Versicherungsschutz
Schnee, Eis und Glätte machen nicht nur den Autofahrern in Oberhausen zu schaffen. Gerade für Fußgänger und Fahrradfahrer ist die Unfallgefahr in den vergangenen Tagen deutlich gestiegen. So hatte etwa die Notfallambulanz des St. Marien-Hospital bisher in dieser Woche Hochbetrieb. Zahlreiche Oberhausener mussten wegen Knochenbrüchen behandelt werden. Experten raten nach einem Sturz auf dem Schul- oder Arbeitsweg sofort Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen.
Operationssäle sindin St. Marien gut belegt
„Wir hatten in den vergangenen Tagen deutlich mehr zu tun“, berichtet Torben Toellner, Leiter der zentralen Notaufnahme im Osterfelder St. Marien-Hospital. Arm- und Schulterbrüche mussten ärztlich versorgt werden. „Es gab auch Fälle von gebrochenen Hüften.“
Während an normalen Tagen, ohne Schnee und Glätte, zwei bis drei Sturz-Patienten in die Notaufnahmen kommen, sind es derzeit bis zu zehn pro Tag. „Wenn Schnee liegt, sehen die Menschen Hindernisse oft nicht. Wenn sie dann hinfallen und dabei versuchen sich abzustützen, kommt es zu solchen Verletzungen“, so Toellner. Während ein Teil der Patienten mit Gipsarm- oder -bein wieder nach Hause konnte, sind auch die Operationssäle derzeit gut belegt. „Etwa ein Drittel der Fälle muss auch operiert werden.“
Vor allem Senioren stürzen öfter
In der St. Elisabeth-Klinik in der Stadtmitte hat man zwar in den vergangenen Tagen keine Knochenbrüche verzeichnet, doch wurden vermehrt Oberhausener mit Prellungen behandelt. „Bei solchen Witterungsbedingungen sind es gerade Senioren, die öfter stürzen und dann Verletzungen davon tragen“, sagt Sprecherin Kathrin Unterberg.
Ruhig ging es dagegen im Sterkrader St. Clemens-Krankenhaus zu. „Es war nicht mehr los als an normalen Tagen auch“, heißt es aus dem Sekretariat der Geschäftsleitung.
Schutz über die Berufsgenossenschaft
Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, rät, im Falle eines Sturzes Kontakt mit seiner Versicherung aufzunehmen. „Arbeitnehmer, aber auch Schüler, Auszubildende und Studenten, sind über die Berufsgenossenschaften versichert. Wer bei Schneewetter stürzt, ist so geschützt.“ Dabei spiele auch keine Rolle, ob man grob fahrlässig gehandelt habe, etwa indem man trotz eisglatter Fahrbahn mit dem Fahrrad unterwegs war.
„Die Versicherungen müssen nur nicht zahlen, wenn man sich vorsätzlich verletzt hat. Ansonsten werden die Kosten übernommen, das schließt auch Rehamaßnahmen ein“, so Aulbach. Das gelte auch für Privatversicherte. „Sollte es dazu kommen, dass man als Folge des Unfalls arbeitsunfähig wird, zahlt die Versicherung eine Invalidenrente.“
Achtung auf dem Weg zum Arbeitsplatz
Aufpassen müssen Arbeitnehmer, die auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz einen Umweg machen und dann stürzen. „Wer etwa noch kurz einkaufen geht, der ist nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert.“
Beim Thema Schadensersatz und Schmerzensgeld gibt es ebenfalls einiges zu beachten. „Wenn ich etwa als Fahrradfahrer auf einem nicht gestreuten Weg stürze, kann ich nicht automatisch jemanden belangen. Jeder muss sich an die vorherrschenden Witterungsbedingen anpassen.“