Oberhausen. . Gerade ältere Mitbürger sind im Visier von Betrügern, die vor der Auszahlung eines angeblichen Gewinns hohe Gebühren verlangen. Polizei und Verbraucherzentrale warnen.

„Sie haben 140.000 Euro gewonnen.“ Die Freude bei NRZ-Leserin Rosemarie Patzke währte nur kurz, als sie per Telefon auf diesen angeblichen Gewinn aufmerksam gemacht wurde. „Die Frau am Apparat, sie rief mit einer Schweizer Rufnummer an und sagte, zunächst müsse ich aber eine Gebühr von 400 Euro bezahlen.“ Das sollte jedoch nicht per Überweisung oder per Barzahlung geschehen, sondern mittels einer Prepaidkarte, mit der man im Internet einkaufen kann. „Die wusste auch sofort, wo es die zu kaufen gibt.

Da ich in Sterkrade wohne, wollte sie mich zu einer Lotto-Annahmestelle im Luchs-Center schicken.“ Da die 72-Jährige Rosemarie Patzke nicht darauf einging, rief dieselbe Frau auch am darauffolgenden Tag an. „Da habe ich direkt gesagt, ich weiß, was sie abziehen wolle.“

Rosemarie Patzke rief zudem bei der Polizei an und schilderte den Fall. Doch auch das schreckte die vermeintlichen Abzocker nicht ab. „Diesmal war ein Mann am Apparat, der zunächst versicherte, dass alles mit rechten Dingen zuginge. Als ich nicht anbiss, begann er direkt von einem Inkasso-Unternehmen zu sprechen und dass ich jetzt 600 Euro zahlen müsste.“

Masche wird immer wieder leicht abgewandelt

Solche Betrugsmaschen durch falsche Gewinnversprechen sind Hauptkommissar Ralf Simon von der Oberhausener Polizei seit langem bekannt. „Von dieser Machart gibt es immer wieder Versuche, Oberhausener um ihr Geld zu erleichtern.“ Dabei haben es die Betrüger zumeist auf ältere Mitbürger abgesehen, die vermeintlich leichtgläubiger sind. „Die nehmen sich einfach ein Telefonbuch einer beliebigen Stadt zur Hand und suchen dort nach Vornamen, die auf Personen höheren Alters schließen lassen.

Gleichzeitig suchen sie direkt im Internet heraus, wo in der Nähe des potenziellen Opfers solche Bezahlkarten verkauft werden, um sie dann dorthin zu lotsen.“ Im nächsten Schritt würden die Kriminellen dann um die Gutschein-Nummer, die auf diesen Karten aufgedruckt ist, bitten, um damit im Internet einkaufen zu können. „Diese Karten sind quasi Bargeld. Wenn diese individuellen Nummern eingesetzt wurden, sind die Täter eigentlich nicht mehr zu ermitteln.“ Im Fall von Rosemarie Patzke wird es übrigens keine Ermittlungen geben. „Da es noch zu keiner Geldübergabe kam, gibt es keinen Schaden.“

Magnetmatten bei der Kaffeefahrt

Angelika Wösthoff von der örtlichen Verbraucherzentrale ist diese bestimmte Masche noch nicht untergekommen. „Uns sind Fälle bekannt, bei denen per Email angebliche Gewinne mitgeteilt werden.“ Ein anderer Kniff seien Geldgewinne, die mit einer Kaffeefahrt kombiniert werden.

„Den vermeintlichen Gewinnern wird gesagt, dass sie das Geld nur ausgezahlt bekommen, wenn sie an so einer Fahrt teilnehmen. Die Krux an der Sache ist aber, dass den meist älteren Leuten dort Sachen wie Magnetmatten aufgeschwatzt werden, auf die dann der Gewinn nur angerechnet wird.“

Hinweise rund um Telefon-Abzocke

In Deutschland dürfen Unternehmen, ohne vorherige Genehmigung nicht bei Verbrauchern anrufen, um Produkte anzubieten oder zu verkaufen. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer zudem seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Ansonsten drohen Geldstrafen. Auf keinen Fall sollte man übers Telefon seine Bank- oder Kreditkartendaten weitergeben.