Der DGB schlägt Alarm: 2000 Menschen, die im vergangenen Jahr in Oberhausen ihre Arbeit verloren, haben trotz Beitragszahlungen in die Sozialversicherung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Sie rutschten gleich in Hartz IV ab. Das bringt auch für die Stadt höhere Kosten.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schlägt Alarm: Jeder Dritte, der in Oberhausen seinen Arbeitsplatz verliert, rutscht direkt in Hartz IV. Im vergangenen Jahr seien in Oberhausen insgesamt 6512 Beschäftigte aus einer sozialversicherten Tätigkeit arbeitslos geworden, berichtet der DGB der Region Mülheim-Essen-Oberhausen. 30 Prozent – also 2000 Menschen – hätten trotz Beitragszahlungen für die Sozialversicherung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, sondern seien unmittelbar in Hartz IV gestürzt. Als Folge muss die Stadt höhere finanzielle Lasten tragen.
Dramatischer als im Bund
In Oberhausen ist die Situation damit noch dramatischer als im Bundesvergleich: Zahlen des DGB zufolge rutscht in Deutschland jeder vierte Arbeitslose direkt nach dem Verlust seiner Stelle in Hartz IV. Die Zahl der Betroffenen ist demnach zwischen 2008 und 2011 bundesweit um 18,7 Prozent gestiegen.
Besonders kritisch ist die Situation für Leiharbeiter und Beschäftigte des Gastgewerbes: In Oberhausen seien im Gastgewerbe 40 Prozent derjenigen, die ihren Job verloren, gleich zu Hartz-IV-Empfängern geworden, von den Leiharbeitern sogar 50 Prozent.
Auch interessant
Normalerweise haben Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Anspruch auf das aus Sozialbeiträgen finanzierte Arbeitslosengeld I. „Doch ein großer Teil der Arbeitslosen fällt durch die Maschen des Sozialversicherungssystems und verarmt“, so der DGB. Denn wer arbeitslos wird und in den vergangenen zwei Jahren nicht mindestens 12 Monate in einem sozialversicherten Beschäftigungsverhältnis stand, rutscht direkt in die Fürsorgeleistung Hartz IV. „Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung hat sich mit den Hartz-Gesetzen und der Ausweitung befristeter und prekärer Beschäftigung deutlich verschlechtert“, so der Gewerkschaftsbund.
Der DGB-Regionalvorsitzende Dieter Hillebrand weist darauf hin, dass dadurch die Stadt höhere Kosten schultern muss: „Da die Stadt Oberhausen weitgehend die Mietkosten für alle Hartz-IV-Empfänger übernehmen muss, wird sie durch die Sicherungslücken des Sozialversicherungssystems und die Politik des Heuern und Feuerns insbesondere in der Leiharbeit in besonderer Weise belastet.“
Der DGB fordert, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung besonders für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Insbesondere soll die Rahmenfrist, in der der Anspruch erworben werden kann, wieder von 24 auf 36 Monate verlängert werden. Alle, die in den vergangenen drei Jahren mindestens 12 Monate beschäftigt waren, würden dann wieder Arbeitslosengeld I erhalten.