Das Meldegesetz wird von Niema Movassat (Die Linke) scharf kritisiert. Marie-Luise Dött (CDU) bezeichnet dagegen die Aufregung als aufgebauscht.

Gerade mal 57 Sekunden haben die Beratung und die abschließende Abstimmung gedauert. Am Ende war das neue Meldegesetz, das den Verkauf von persönlichen Daten der Bürger an Firmen erlaubt, im Bundestag beschlossene Sache. Doch gegen diese Neuregelung regt sich nicht nur in der Bevölkerung Widerstand. Wir fragten bei den Oberhausener Bundestagsabgeordneten nach, was sie von dieser Gesetzesänderung und den Begleitumständen halten.

Niema Movassat, Bundestagsabgeordneter der Partei Die Linke, spart dabei nicht an Kritik. „Das ist ein Geschenk für die Werbewirtschaft.“ Die im Gesetzestext verankerte Widerspruchsregelung kritisiert er scharf. Jeder Bürger müsse gezielt widersprechen, was eine Weitergabe seiner Daten anbelangt. Ein weiterer Punkt stößt Movassat sauer auf. „Diese Firmen können jetzt zu den Meldeämtern der Kommunen gehen und sich ihre Daten, die oft aus dubiosen Quellen stammen, aktualisieren lassen. Da hilft auch kein Widerspruch.“ Er spricht gar von „einem Dammbruch beim Datenschutz.“

Movassat fragt sich außerdem, warum das Gesetz unbedingt noch vor der Sommerpause verabschiedet werden sollte. „Da wurde vorsätzlich drauf gesetzt, dass die Aufmerksamkeit wo anders liegt, nämlich beim EM-Halbfinalspiel gegen Italien. Man wollte keine Diskussion, obwohl das Gesetz erst 2014 in Kraft treten soll.“

„Gesprächsbedarf im Bundesrat“

Marie-Luise Dött, CDU-Abgeordnete, empfindet die Aufregung beim Thema Meldegesetz als aufgebauscht. „Das ist typisch für das Sommerloch“, sagt Dött. „Es ist schon in den zuständigen Ausschüssen klar, ob ein Gesetz Zustimmung findet oder nicht. Das war beim Meldegesetz auch nicht anders. Es ist ordentlich behandelt worden.“ Dennoch sei ihr klar gewesen, dass es weitere Diskussionen geben wird.

Dabei kann Marie-Luise Dött die inhaltliche Kritik zumindest in einigen Punkten teilen. „Die Verantwortung über die eigenen Daten soll bei einem selbst liegen.“ Die Widerspruchslösung lehnt sie deswegen ab. „So ein Widerspruch erfordert immer etwas Aufwand. Die Weitergabe von Daten sollte aber nur nach einer Einwilligung passieren.“ In diesem Punkt erwartet die CDU-Politikerin auch einigen Gesprächsbedarf im Bundesrat, den das neue Meldegesetz noch passieren muss. „Es kann sein, dass es da noch Änderungen geben wird.“

Die Grünen-Abgeordnete Bärbel Höhn war für eine persönliche Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die bisherige Auskunftspraxis In Oberhausen

„Es wird im Einzelfall geprüft, ob derjenige glaubhaft versichern kann, diese Daten zu brauchen“, erklärt Stadtsprecher Uwe Spee, die momentane Praxis bei einer Melderegister-Auskunft. Das sei etwa bei rechtlichen Vorgängen der Fall. „Anfragen von Firmen, die ganze Datensätze haben wollten, gab es bisher nicht. Wir hätten diese Auskünfte dann aber auch nicht erteilt.“

Eine einfach Auskunft, die Vor- und Familienname, die Anschrift und einen möglichen Doktorgrad umfasst, kostet sieben Euro. Die erweiterte Auskunft, die auch Angaben zur Staatsangehörigkeit oder zum Familienstand enthält, schlägt mit zehn Euro zu Buche.