Oberhausen. In wenigen Tagen starten die Sommerferien. Wir geben Tipps für diejenigen, die ihr Taschengeld in der schulfreien Zeit etwas aufbessern wollen.

Der Countdown läuft: Nur noch wenige Tage dauert es, dann starten die Oberhausener Schüler in die großen Ferien. Für die einen bedeutet das Zeit zum ausspannen und erholen, für die anderen ist es die Gelegenheit das Taschengeld mit einem Ferienjob aufzubessern. Wir haben die rechtlichen Voraussetzungen zusammengetragen und geben Tipps bei der Jobsuche.

Bei der örtlichen Arbeitsagentur wird man beim Thema Ferienjobs leider nicht fündig. „Angebote für Schüler haben wir nicht mehr“, sagt Katja Hübner, Pressesprecherin der Arbeitsagentur. „Die Nachfragen bei unseren Berufsberatern sind auch nicht da.“ Vielmehr laufe der Großteil über persönliche Kontakte. „Wir als Arbeitsagentur sind da also gar nicht gefragt.“

Somit ist klar, ohne Eigeninitiative läuft nichts. Erste Anlaufstationen sollten Eltern, Verwandte und Bekannte sein. Wer einen großen Familien- und Bekanntenkreis hat, braucht oft gar nicht lange nach einer Stelle zu suchen. Sollte es auf Anhieb nicht klappen, kann man Zeitungsanzeigen durchforsten oder selbst Betriebe ansprechen. Supermärkte oder Fast Food-Ketten suchen eigentlich immer Aushilfen.

Die rechtlichen Gegebenheiten

Da Kinderarbeit grundsätzlich verboten ist, dürfen Kinder unter 13 Jahren noch keine Arbeit in den Ferien übernehmen. Anders sieht es für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren aus, die noch zur Schule gehen. Sie dürfen einen zeitlich begrenzten Ferienjob übernehmen, weil nach dem Jugendschutzgesetz hier ausnahmsweise leichte und geeignete Arbeiten zulässig sind.

Vom jeweiligen Alter der Jugendlichen hängt es ab, wie lange sie täglich arbeiten dürfen. Bis zu zwei Stunden pro Tag können 13- und 14-Jährige kleinere Jobs übernehmen. Damit sind zum Beispiel Prospekte austragen, Nachhilfe geben oder Rasen mähen gemeint. Die Arbeit darf in keinem Fall die Gesundheit gefährden, zudem müssen die Eltern ihre Zustimmung geben.

40 Stunden in der Woche als Maximum

15- bis 17-Jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Werktag arbeiten, aber höchstens 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstage Vollzeit im Jahr. Vor 6 Uhr morgens und nach 20 Uhr abends dürfen Jugendliche nur in Ausnahmefällen beschäftigt werden. Das Wochenende sollte normalerweise frei sein, andernfalls haben die Jugendlichen Anspruch auf einen anderen freien Tag in derselben Woche.

Tipps zum Ferienjob

Kinder bis einschließlich zum 14. Lebensjahr dürfen nicht arbeiten. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Außer die Eltern erlauben das. Dann dürfen Kinder über 13 bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten.
Kinder bis einschließlich zum 14. Lebensjahr dürfen nicht arbeiten. Das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Außer die Eltern erlauben das. Dann dürfen Kinder über 13 bis zu zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. © WAZ
Eine etwas andere Regelung gilt für den landwirtschaftlichen Bereich. Dort dürfen sich Kinder über 13 Jahren bis zu drei Stunden täglich etwas hinzuverdienen.
Eine etwas andere Regelung gilt für den landwirtschaftlichen Bereich. Dort dürfen sich Kinder über 13 Jahren bis zu drei Stunden täglich etwas hinzuverdienen. © WAZ
Grundsätzlich gilt: Die Tätigkeiten dürfen keine schwere körperliche Arbeit sein.
Grundsätzlich gilt: Die Tätigkeiten dürfen keine schwere körperliche Arbeit sein. © imago stock&people
Weniger Einschränkungen gibt es für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren.  Wer noch zur Schule geht, darf nicht mehr als vier Wochen im Jahr jobben.
Weniger Einschränkungen gibt es für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren. Wer noch zur Schule geht, darf nicht mehr als vier Wochen im Jahr jobben.
Eine Ausnahme gibt es aber auch hier: Wer mindestens 16 Jahre alt ist, darf im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr tätig sein.
Eine Ausnahme gibt es aber auch hier: Wer mindestens 16 Jahre alt ist, darf im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr tätig sein. © imago stock&people
Auch in mehrschichtigen Betrieben ist es 16-Jährigen erlaubt, bis maximal 23 Uhr zu arbeiten.
Auch in mehrschichtigen Betrieben ist es 16-Jährigen erlaubt, bis maximal 23 Uhr zu arbeiten. © imago stock&people
Wochenend-Arbeit ist tabu, es sei denn, Jugendliche sind auf Sportveranstaltungen eingesetzt.
Wochenend-Arbeit ist tabu, es sei denn, Jugendliche sind auf Sportveranstaltungen eingesetzt. © imago stock&people
1/7

Außerdem dürfen keine schweren Lasten geschleppt oder andere gefährlichen Arbeiten ausgeführt werden. Regelmäßiges Arbeiten bei Hitze, Nässe, Kälte oder Lärm sind ebenfalls tabu. Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen als Erwachsene bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Was zeitlich darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr.

Sehr wichtig für das weitere Berufsleben: Ferienjobs gehören unbedingt in den Lebenslauf. So kann gezeigt werden, dass man bereits Erfahrung hat und Eigeninitiative besitzt. Hierfür sollte man auch an ein Arbeitszeugnis denken. Denn jeder Arbeitnehmer hat nach Ablauf einer Tätigkeit von mindestens zwei Wochen, auch wenn es nur ein Ferienjob ist, das Recht auf ein Zeugnis vom Arbeitgeber.

Was ist mit Kindergeld und Steuern?

Für das Kindergeld spielt es keine Rolle, wie viel Jugendliche selbst verdienen. Seit dem 1. Januar 2012 sind die Einkunfts- und Bezugsgrenzen nämlich weggefallen.

Auch beim Thema „Steuern“ können die meisten Ferienjobber aufatmen. Erst ab einem Bruttoverdienst von rund 900 Euro monatlich werden Lohnsteuern fällig. Ein jährliches Einkommen von 8.004 Euro ist immer steuerfrei, dazu kommen noch der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch sind Einnahmen bis zu 11.000 Euro in der Regel steuerfrei.