Oberhausen/Duisburg. . Die Oberhausener Polizei hat einen 31 Jahre alten Autofahrer gestoppt, der betrunken durch Oberhausen gekurvt und verkehrt herum in Einbahnstraßen gefahren ist. Der Duisburger hatte obendrein keinen Führerschein und wurde per Haftbefehl gesucht.
Alkohol enthemmt heißt es. Und dieser Autofahrer, den die Oberhausener Polizei in der Nacht zu Freitag stoppte, hatte wahrlich keine Hemmungen. Ohne gültigen Führerschein, dafür betrunken, fuhr er Auto - und auch noch falsch herum in zwei Einbahnstraßen. Außerdem suchte die Polizei den Duisburger mit Haftbefehl.
Aber der Reihe nach: Eine Streife der Oberhauserner Polizei hatte den Duisburger auf der Hermann-Albertz-Straße dabei beobachtet, wie er entgegengesetzt der Einbahnstraße in die Gutenbergstraße abbog. Die Polizisten hefteten sich an die Fersen des Wagens und forderten den Autofahrer mit Lichtzeichen und Blaulicht auf, zu stoppen. Davon ließ der Mann hinterm Steuer sich aber nicht beeindrucken. er setzte seine Fahrt fort, bog nach rechts auf die Straße Altmarkt ab und fuhr erneut entgegengesetzt der Einbahnstraße. Kurz darauf fuhr er rechts ran und blieb stehen.
Den Führerschein hatte ein Gericht schon eingezogen
Als der Autofahrer die Tür öffnete, drang starker Alkoholgeruch aus dem Wagen. Seine Augen waren wässrig und gerötet, beim Aussteigen zeigte er deutliche Gleichgewichtsstörungen, notierten die Polizisten in ihrem Protokoll. Ob er was getrunken habe, wollten die Beamten von ihm wissen. Vor einer Stunde ein Bier, beteuerte der Duisburger schließlich. Der anschließende Alkoholtest zeigte dennoch 1,92 Promille an. Um eine Blutprobe zu entnehmen, nahmen die Polizisten den Mann mit aufs Präsidium
Dort stellte sich dann heraus, dass der 31-Jährige gar keine Fahrerlaubnis mehr hatte - die hatte nämlich ein Gericht ihm entzogen. Unterwegs war er mit einem Firmenwagen, den er vermutlich unbefugt in Gebrauch genommen hatte, heißt es weiter im Pressebericht der Polizei.
Schließlich fanden die Polizisten dann auch noch diese Notiz, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wird. Da er die von der Justiz festgesetzte Summe Geld nicht besorgen konnte, wurde er festgenommen. Nachdem der Duisburger im Gewahrsam seinen Rausch ausgeschlafen hatte. wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.