Oberhausen. .
Die Planungen zur Erweiterung der Güterbahnstrecke Emmerich – Oberhausen „Betuwe“ gehen in die nächste Runde. Die Deutsche Bahn Projektbau GmbH hat die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Dieses betrifft den ersten Abschnitt der Baumaßnahme und umfasst den rund drei Kilometer langen Streckenschnitt von der nördlichen Ausfahrt des Oberhausener Hauptbahnhofes bis zum Abzweig Grafenbusch. Dort ist der Bau eines zusätzlichen dritten – und teilweise vierten – Gleises parallel zur vorhandenen Bahnstrecke. Der erste Bauabschnitt umfasst ferner die Beseitigung der Bahnübergänge Rothofstraße in Buschhausen und Rosastraße in Sterkrade. Diese sollen durch Straßenüberführungen ersetzt werden. Außerdem beinhaltet das Planfeststellungsverfahren Maßnahmen wie Ersatzaufforstungen auf Flächen in Oberhausen Grafenbusch und Sterkrade-Nord.
Die Unterlagen für dieses Verfahren liegen vom 8. Februar bis zum 7. März im Technischen Rathaus an der Bahnhofstraße 66 in Sterkrade aus (Gebäude A, Raum 128). Sie können montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und montags und mittwochs von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr eingesehen werden. Am 16.2. und 20.2. nur vormittags.
Die Planfeststellung ist in Deutschland nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für Bauvorhaben in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durchgeführt wird. Bei normalen Bauvorhaben ist es nicht anzuwenden. Der abschließend erlassene Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt.
Folgende Vorhaben bedürfen insbesondere einer Planfeststellung (u.a.): Bundesstraßen oder -autobahnen, Eisenbahnverkehrsanlagen, Luftverkehrsanlagen. nach dem Luftverkehrsgesetz, Betriebsanlagen für Straßenbahnen.
Die Hauptunterschiede zum gewöhnlichen Verwaltungsverfahren bestehen in der umfassenden Beteiligung von Bürgern, deren Belange durch das Vorhaben betroffen sind, und der Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.