Oberhausen. .
Mit dem ersten Verfahren rund um einen gigantischen Betrug mit gefälschten Handy-Verträgen hatte es gestern die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg zu tun. Eine Tätergruppierung aus den Niederlanden, deren Zentrum eine dubiose Firma in Dinslaken gewesen sein soll, soll in nicht weniger als 396 Fällen zwischen 2008 und 2009 Telefonunternehmen mit erfundenen Vertragsnehmern betrogen haben. Insgesamt angerichteter Schaden: rund 438 000 Euro.
Dafür, dass die Staatsanwältin rund zwei Stunden benötigte, um die umfangreiche Anklage zu verlesen, fiel das Urteil gegen einen 34-jährigen Mann aus Apeldoorn schnell. Nach vierstündiger Verhandlung wurde er zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Möglich war das nur dank seines Geständnisses. Der Mann berichtete, dass er in die kriminellen Machenschaften hineingezogen worden sei. Zunächst hatten sich die Täter noch die Mühe gemacht, Personen aus den Niederlanden heranzuschaffen, sie mit falschen Papieren auszustatten und in Telefonläden in Duisburg, Dinslaken, Oberhausen und Bottrop und gleich vier Geschäften in Essen Verträge unterschreiben zu lassen.
Später wurden in den Läden nur noch gefälschte Papiere vorgelegt. „Ich bin Gott, ich erschaffe Menschen“, soll der „Chef“ des für 1800 Euro im Monat fest angestellten Angeklagten gewitzelt haben. Angeblich hatten die frei erfundenen Niederländer zur Tatzeit sämtlich ihren Wohnsitz in Duisburg gehabt. Offenbar waren die Inhaber und Manager der Handy-Läden, in denen die Verträge geschlossen wurden, in die Sache eingeweiht, machten mit und kassierten. Denn ohne persönliche Anwesenheit der Kunden hätten die Verträge eigentlich nie abgeschlossen werden dürfen.
Einige der so erschwindelten hochwertigen Handys nebst passenden SIM-Karten nutzten die Täter selbst. Der größere Teil der Geräte wurde in einem Laden in Oberhausen abgegeben und vermutlich weiter verkauft.
Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte, der bereits neun Monate in Untersuchungshaft saß, gestand, in 38 Fällen an den kriminellen Machenschaften beteiligt gewesen zu sein. Er kam mit einem vergleichsweise milden Urteil davon. Das Verfahren gegen mutmaßliche Drahtzieher der kriminellen Machenschaften steht noch aus.