Nicht immer gelingt der Weg in die Selbstständigkeit. Eine verhinderte Existenzgründerin fühlt sich vom Jobcenter Oberhausen betrogen.

Sie hatte sich alles so schön ausgemalt. Susan B. (Name geändert) kam mit großen Hoffnungen und Erwartungen nach Oberhausen. Als Existenzgründerin wollte sie hier ihr eigenes Geschäft aufmachen und damit aus der Arbeitslosigkeit entkommen. Doch das Ansinnen scheiterte, jetzt sitzt sie laut eigener Aussage auf einem großen Schuldenberg.

„Ich wollte mit einem afrikanisch-jamaikanischen Pub wieder auf eigenen Beinen stehen“, so Susan B., die dafür aus Krefeld in unsere Stadt gezogen sei. Doch daraus wurde nichts. „Mir wurde vom Jobcenter Unterstützung zugesagt. Ich sollte aber zuerst gewisse Vorleistungen erbringen.“

Um diese zu erfüllen, mietete die gelernte Hotelfachfrau ein Ladenlokal an und schloss eine Haftpflichtversicherung ab. Die Förderung fand aber nicht statt. „Damit ich gefördert werden kann, musste ich zudem ein Assessment-Center für Existenzgründer absolvieren. Bei dem abschließenden Test soll ich dann zu schlecht abgeschnitten haben. Jetzt sitze ich auf mehreren tausend Euro Schulden.“ Die mehrfache Familienmutter hat, nach eigener Auskunft, viel Herzblut in die Sache gesteckt und fühlt sich nun betrogen.

Keine finanziellenVorleistungen gefordert

Josef Vogt, Pressesprecher des Jobcenters, bedauert, wie sich dieser Fall entwickelt hat, kann aber vonseiten seiner Kollegen keine Fehler erkennen. „Wir verlangen von den Existenzgründern, die sich bei uns melden, grundsätzlich keinerlei finanzielle Vorleistungen, etwa in Form von Mietverträgen. Susan B. hat sich diese Belastungen ohne Druck von unserer Seite aufgebürdet“, so Josef Vogt.

Vielmehr werde im ersten Schritt zunächst nur ein Geschäftsplan benötigt. „Sollte dieser tragfähig sein, geht es mit dem Assessment-Center weiter. Alle Existenzgründer müssen das durchlaufen, um die Eignung der Personen zu überprüfen.“ Sollte es bei dem abschließenden Test zu deutlichen Wissenslücken kommen, wie wohl im Fall von Susan B., sei eine Förderung durch das Jobcenter erst einmal nicht möglich. „Man kann die Leute schließlich nicht ohne weiteres in die Selbstständigkeit entlassen, man muss auch schauen, ob die erforderlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse vorhanden sind“, erklärt er weiter. Neben dem Aspekt, dass es auch Steuergelder sind, mit denen Existenzgründer gefördert werden, will Vogt einen weiteren Punkt betonen: „Diese Menschen kommen aus der Arbeitslosigkeit. Wenn sie jetzt unvorbereitet in die Selbstständigkeit gehen, kann die Nachhaltigkeit unter Umständen nicht gegeben sein.“ Schlimmstenfalls würden sie dann nach einer gescheiterten Existenzgründung schlechter dastehen als vorher. „Das muss unbedingt verhindert werden.“

Damit die Selbstständigkeit gelingt, gibt es beim Jobcenter ein eigenes Team, dass sich um die Existenzgründer kümmert. „Die stehen mit Rat und Tat zur Seite.“ Als Unterstützungsleistung können Darlehen bis zu einer Höhe von 5000 Euro gezahlt werden. In Absprache werden auch Kosten für Seminare zur Weiterbildung übernommen oder Kosten für Werbung gestellt. „Außerdem wird natürlich so lange der Lebensunterhalt und die Unterkunft bezahlt, wie eine Bedürftigkeit vorliegt.“