Götz Güdel wurde im Januar die Grundsicherung gestrichen, dafür erhielt er Wohngeld – allerdings erheblich weniger.

„Wer soll davon leben?”, fragt Götz Güdel verzweifelt. Der 48-jährige Oberhausener ist Epileptiker, zu 80 Prozent schwerbehindert und seit 2004 in Rente. Seit der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Wohngeldreform muss er mit monatlich 728 Euro auskommen.

Bislang hatte Götz Güdel eine Rente in Höhe von rund 600 Euro sowie eine Grundsicherung von zirka 200 Euro erhalten. „Da die Grundsicherung zusätzlich eine Befreiung der GEZ-Gebühr sowie der Fahrtkosten für Bus und Bahn vorsah und darüber hinaus die Übernahme steigender Energiekosten, kam ich damit klar”, sagt Güdel.

Deshalb habe er auch der Wohngeldreform zunächst gelassen entgegengesehen. „Es hieß ja immer, mit der Wohngeldreform würde alles besser werden”, erinnert sich Güdel.

Als er Ende 2008 eine Verlängerung seiner Grundsicherung beantragen wollte, habe ihn die Sachbearbeiterin bei der Stadt über die Folgen der Reform aufgeklärt, die angeblich vorsah, „dass alle, die weniger als 300 Euro Grundsicherung bekämen in 2009 keinen Anspruch mehr auf diese Leistung hätten, dafür aber Wohngeld beantragen könnten”.

Dies habe er getan. Ergebnis: „Ich bekomme nun monatlich 126 Euro, muss meine Fahrtkosten selbst zahlen und auch die höheren Energiekosten abdecken.” Güdel ist ratlos. Dabei hatte er eigentlich nie vor, öffentliche Mittel für seinen Lebensunterhalt in Anspruch zu nehmen. „Meine Eltern hatten vorsorglich eine Rentenversicherung für mich abgeschlossen, weil abzusehen war, dass ich nicht lange berufstätig sein würde.” Die Raten dafür habe er weiter bezahlt, auch wenn ihm dies nicht immer leicht gefallen sei.

„Doch als ich gesundheitsbedingt in Rente ging, hieß es, ich müsse diese Absicherung frühzeitig auflösen und erst das Geld aufbrauchen, sonst hätte ich keinen Anspruch auf Unterstützung.”

Güdel kam der Aufforderung nach, bezog entsprechend erst seit Januar 2006 Grundsicherung. „Und so hätte es auch bleiben können.”

Auf Nachfrage der WAZ stellt Brigitte Siodmak, Fachbereichsleiterin beim Amt für Soziale Angelegenheiten, erstaunt fest: „Unsere Mitarbeiter haben die Weisung, jeden einzelnen Fall zu überprüfen und eine Antragsänderung nur durchzuführen, wenn Wohngeld in mindestens gleicher Höhe wie die Grundsicherung gezahlt würde. Weniger bekommen, darf niemand.” Man werde die Angelegenheit prüfen.

Das Ergebnis teilte Götz Güdel uns übrigens gestern erfreut mit: „Ab 1. April erhalte ich wieder die alte Grundsicherung und die Differenz zwischen Wohngeld und Grundsicherung wird mir auch nachgezahlt.”