Oberhausen. .

Für Aufregung sorgte in dieser Woche die WAZ-Schlagzeile „Land will Zwergschulen retten“: Die NRW-Landesregierung arbeitet an einem Konzept bzw. Gesetzesentwurf, wonach auch kleinere Grundschulen mit kleineren Klassen wohnortnah gesichert werden sollen. Eine Nachricht, die kurz nach dem Ratsbeschluss zum Schulentwicklungsplan am Montag kam, der auch die Schließung bzw. Zusammenlegung von Oberhausener Grundschulen vorsieht. Hat der Rat zu voreilig über die Schullandschaft entschieden?

„Nein“, sagt der Oberhausener Schuldzernent Reinhard Frind entschieden, „der Rat hat mit dem Schulentwicklungsplan die richtige Entscheidung getroffen“. Und er kündigt an: „Nach den Eckpunkten, die uns vorgestellt worden sind, wird sich der Rat in absehbarer Zeit wieder mit Oberhausener Grundschullandschaft beschäftigen müssen und gegebenenfalls weitere Schließungen auf den Weg bringen müssen.“ Frind bezieht sich bei den „Eckpunkten“ auf Informationen eines Staatssekretärs aus dem Bildungsministerium, die kürzlich bei einer Tagung des Deutschen Städtetages erörtert wurden.

Danach soll das Konzept von SPD, Grünen und CDU auf Landesebene vor allem ein Rettungsanker für Grundschulen auf dem Land sein, wo es in näherem Umkreis nur eine Schule gibt. In Ballungsräumen stelle sich die Situation anders dar, „hier ist in zumutbarer Entfernung immer noch eine Schule da“, so Frind.

Für das Konzept der Landesregierung zum Erhalt von Grundschulen gebe es aber auch Überlegungen, künftig keine einzügigen Jahrgänge mehr zuzulassen. Dann müssten Grundschulen wie die Königschule oder Havensteinschule, die eine Klasse pro Jahrgang haben, „mit einer anderen Grundschule zusammengelegt werden und wären nur noch ein Teilstandort.“

Zudem solle nach Informationen von Frind den Gemeinden nicht mehr gestattet werden, mehr Eingangsklassen zu bilden als der Klassenfrequenzrichtwert hergebe. „Und trotz der jetzt schon beschlossenen Schulschließungen haben wir noch zu viele Klassen“, sagt der Schuldezernent. Bei der Bildung von Teilstandorten bestehe weiter das Problem mit der Lehrerversorgung: Die Lehrerzahl richte sich nach der Anzahl der Schüler geteilt durch den Klassenfrequenzrichtwert von derzeit 23,58 Schülern und nicht nach der Zahl der Standorte.