Oberhausen. .

Ab dem 1. November soll das so genannte Sozialticket in Kraft treten. Wer einen Anspruch auf diesen ermäßigten Fahrschein hat, muss jedoch als Voraussetzung zuvor einen Berechtigungsausweis beantragen, informiert die Stadtverwaltung. Und das möglichst kurzfristig, denn die Zeit bis zum Start des Tickets wird knapp: Für die Mitarbeiter der Verwaltung bleiben nur noch sieben Tage, um diesen Ausweis auszustellen. Theoretisch können 39 000 Menschen in dieser Stadt das Sozialticket beantragen.

Gerechnet wird zwar mit anderen Werten, die auf einem Pilotprojekt in Dortmund beruhen: Demnach müsste die Verwaltung bis November aber immer noch 14 Prozent, also 5500 Anträge bearbeiten. „Das Sozialticket bedeutet für die Kommune doch mehr Aufwand, als man noch vor Monaten geglaubt hatte“, sagen nun informierte Kreise.

Je nach Art der Berechtigung erhält man den Ausweis bei unterschiedlichen Ämtern. Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II) haben die Möglichkeit, ihn telefonisch über das Service-Center ( 85 06 855) oder durch persönliche Vorsprache beim zuständigen Jobcenter oder schriftlich per E-Mail (Jobcenter-Oberhausen@jobcenter-ge.de) unter Angabe der Kundennummer anzufordern. Ein-Euro-Jobber erhalten den Ausweis von ihrem Maßnahmeträger.

Für die Empfänger von Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII) sind die beiden Regionalteams des Sozialamtes zuständig (Rathaus Sterkrade – Steinbrinkstraße 188 oder Danziger Straße 11-13) und der Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen (Elly-Heuss-Knapp-Straße 1, Zimmer 307 oder 310).

Empfänger von Wohngeld müssen sich an die Wohngeldstelle im Technischen Rathaus (Zimmer B 102 bis 116) wenden, Leistungsberechtigte nach SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) an den zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes im Concordiahaus (Zimmer 7 bis 12 und 16 bis 17).

Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist wiederum der Fachbereich 3-2-50 im Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183, (Zimmer 55, 57 und 58) zuständig.

Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz berechtigt sind, wenden sich an den Fachbereich 3-2-20, Elly-Heuss-Knapp-Straße 1, Zimmer 305 oder 312.

Erst wer diesen Ausweis hat, kann anschließend in den Kundencentern der Stoag oder in einem der 45 privaten Vorverkaufsstellen eine Wertmarke für 29,90 Euro kaufen, die für einen Monat gültig ist. Das ermäßigte Ticket ist nicht übertragbar. Es gilt nur für die Preisstufe A2 und in Verbindung mit dem Personal- sowie Berechtigungsausweis. Wer über die Stadtgrenze hinaus fahren muss, benötigt ein Zusatzticket.