Oberhausen. .
Nach zahlreichen Protesten zum Schulentwicklungsplan - die Verwaltung sieht darin die Schließung bzw. Zusammenlegung von acht Grund- und zwei Hauptschulen vor - haben die Fraktionen von SPD und Grünen den Entwurf beraten und modifiziert. Was jetzt im Rat beschlossen werden soll, stellte die regierende Ratskoalition in Gestalt von Wolfgang Große Brömer und Stefan Zimkeit (SPD) sowie Sandra Gödderz und Andreas Blanke (Grüne) gestern vor.
Kernbotschaft nach wie vor: Die Schülerzahlen sind rückläufig, es gibt zu viele Klassen im Grundschulbereich, die Lehrerstellen im Regelbetrieb auffressen, die für die Förderung benachteiligter Schüler bestimmt sind. „Schulorganisatorische Maßnahmen sind notwendig, darüber waren sich alle einig, das haben wir bei den Diskussionen erlebt“, sagt Gödderz. Wohnortnah soll es aber trotzdem bleiben.
Also schlägt die Koalition vor: Die Vennepothschule läuft aus, nimmt also am aktuellen Anmeldeverfahren nicht mehr teil, die verbleibenden Klassen können bis zum Übergang in die weiterführende Schule an diesem Standort bleiben oder im Klassenverband an eine andere Schule wechseln. Beides ist möglich, die Eltern entscheiden.
Auf eigenen Vorschlag wird die Johannesschule zum Schuljahr 2012/13 aufgelöst und mit der Astrid-Lindgren-Schule zusammen eine neue Schule gegründet. Die Verwaltung schlägt dies im Entwicklungsplan vor, allerdings mit einem Bestimmungsverfahren darüber, ob die neue Schule konfessionell oder städtisch sein soll. Dies lehnen beide Schulen ab, um Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Anders als von der Verwaltung vorgesehen, soll die St.-Martin-Schule bestehen bleiben. „Dies ist vor dem Hintergrund des sozialen Brennpunkts in der Innenstadt sinnvoll“, so Stefan Zimkeit.
Die Josefschule soll nicht zum Schuljahr 2012/13 mit der Emscherschule und der Katharinenschule zusammengelegt werden. Stattdessen soll die Josefschule bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 auslaufen (Verfahren siehe Venepothschule). Emscher- und Katharinenschule werden aufgelöst und ohne die Josefschule in einer neu zu gründenden Schule zusammengeführt. Eltern sollen über die Schulart entscheiden können.
Auf die Zusammenlegung von Dunkelschlagschule und Grundschule Schmachtendorf wird zunächst verzichtet. Beide Schulen sollen aber die Zusammenarbeit intensivieren.
Die Tackenbergschule soll nicht mit der Dietrich-Bonhoeffer und der Kardinal-von-Galen-Schule zusammengelegt werden, sondern bis 2014/15 auslaufen (Modell siehe Vennepothschule). Bonhoeffer- und Galen-Schule werden aufgelöst und eine neue Schule wird gegründet.
Die Hauptschule Eisenheim läuft aus. Was die Hauptschulen Alstaden und St. Michael angeht, so hat die Bezirksregierung wie berichtet die Zusammenlegung beider Schulen gestoppt - aufgrund der zu niedrigen prognostizierten Anmeldezahlen für Hauptschulen. Die Verwaltung soll mit der Schulaufsicht klären, ob diese Variante trotzdem möglich ist. Deshalb wird die Entscheidung zunächst ausgesetzt, die Maßnahmen würden erst 2013/14 greifen. SPD und Grüne gehen aber davon aus, dass vorläufig noch zwei Hauptschulen in Oberhausen notwendig sind, also diese neue mögliche Hauptschule und die Albert-Schweitzer-Schule im Stadtnorden.
Wie geht es weiter
Eine Sekundarschule wünschen sich SPD und Grüne für Oberhausen und wollen aktiv dafür werben, auch dies soll im Schulentwicklungsplan (SEP) vermerkt werden. Zum Thema Inklusion sagte Wolfgang Große Brömer: „Wir können keine schulorganisatorischen Antworten geben auf Gesetze, die auf Landesebene noch nicht beschlossen sind.“ Aber Planungsicherheit sei für Schulen und Eltern wichtig.
Die vorgeschlagenen Änderungen von SPD und Grünen zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes sind in einem gemeinsamen Begleitantrag zusammengefasst, der in den Sitzungen der Bezirksvertretungen sowie in der Sitzung des Jugendhilfe- und Schulausschusses am 11.10. vorberaten und in der Ratssitzung am 17. Oktober zur Abstimmung gestellt werden soll. CDU- und FDP-Fraktion wollen die Verwaltung dagegen im Rat dazu auffordern, noch keine Fakten zu schaffen und die in Düsseldorf laufenden gesetzlichen Änderungsverfahren in einem zu überarbeitenden SEP zu berücksichtigen.