In dem Fall einer arbeitslosen Mutter von zwei kleinen Kindern hat das Jobcenter Oberhausen zwar Fehler eingeräumt, die die Familie in finanzielle Not stürzten, doch eine klare Entschuldigung ist bisher bei der Mutter nicht angekommen.
Im Gegenteil: Weitere Verzögerungen bei der Auszahlung berechtigter Hilfen führten dazu, dass die Sparkasse ihr angesichts des überzogenen Girokontos den Geldhahn abdrehte. Um seiner Mama zu helfen, an Geld für Lebensmittel zu kommen, versuchte ihr zehnjähriger Sohn sogar, auf dem Schulhof Steine zu verkaufen - was dort für einiges Aufsehen sorgte. „Ich klärte seine Lehrer aber sofort darüber auf, in welcher Notlage wir zurzeit stecken“, so Rebekka Würker.
Das Jobcenter hatte die Übernahme der Beiträge für ihre private Krankenversicherung - wie berichtet - abgelehnt und auch die Betreuungskosten für ihre Kinder über acht Monate lang nicht erstattet. Die 32-jährige Hartz-IV-Bezieherin meint: „Die finden immer neue Gründe, um die Zahlung in die Länge zu ziehen.“
Bis zur Scheidung waren die Gesundheitskosten für Rebekka Würker über ihren verbeamteten Mann durch die staatliche Beihilfe und eine private Krankenversicherung abgedeckt. Nach der Scheidung ließ sie sich in den günstigsten Privattarif eingruppieren. 191 Euro monatlich werden fällig.
Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme jedoch ab. Sie solle sich gesetzlich versichern lassen, hieß es. Doch das war nach einer Krankenkassen-Neuordnung bereits seit 2009 gar nicht mehr möglich.
Mittlerweile sickerte diese Erkenntnis zwar auch bis zum Jobcenter durch. „Doch dann wollten die plötzlich erst zahlen, wenn ich die Krankenversicherungspolice vorlege“, erzählt Rebekka Würker. „Als ich das gemacht hatte, erhielt ich aber statt der 191 Euro monatlich, in der auch die Pflegeversicherung enthalten ist, nur 173 Euro.“ Denn: „Den vollen Betrag soll ich bekommen, wenn ich noch die Pflegeversicherungspolice nachreiche.“
Damit nicht genug. „Nach Auskunft meines Anwaltes ist mir während der Ausbildung zur Altenpflegerin nur Kinderbetreuungsgeld für vier Monate gezahlt worden - acht Monate und damit 2860 Euro fehlen.“ Als sich Würker beim Jobcenter jetzt nach diesem Geld erkundigte, glaubte sie ihren Ohren nicht zu trauen: Für die restlichen acht Monate würden gar keine Belege vorliegen. „Zum Glück habe ich mir von den Original-Quittungen, die ich vor Monaten abgegeben hatte, Kopien gemacht.“
Unterlagen vermisst
Auf Nachfrage versichert Jobcenter-Sprecher Josef Vogt: „Die Belege liegen uns inzwischen vor, somit werden diese Kosten auch erstattet.“ Und was die Krankenbeiträge betrifft: „Von Willkür kann keine Rede sein. Wir sind allerdings verpflichtet, genau zu prüfen.“
Richtig sei, dass Privatversicherte, die Arbeitslosengeld II bezögen, einen Anspruch auf die Übernahme ihrer Basistarif-Beiträge bis zur Hälfte des Höchstsatzes von 575,44 Euro haben. „Doch Frau Würker war ja gar nicht nach dem Basistarif versichert, sondern nach dem Startertarif und es musste noch geklärt werden, ob dieser Tarif unter oder über dem Basistarif liegt - auch dies ist mittlerweile geschehen.“
Wäre da nicht eine Entschuldigung fällig? „Für die Unannehmlichkeiten, die Frau Würker entstanden sind, haben sich unsere Mitarbeiter natürlich entschuldigt“, sagt Vogt. Rebekka Würker dagegen kann sich an keine Entschuldigung erinnern.
Für sie wird erneut die Zeit knapp. Die Bank sperrte ihr das Konto. „Ich erhalte zwar vom Jobcenter zwischen 205 und 350 Euro monatlich. Weil ich aber bereits seit Wochen, teils seit Monaten auf das mir zustehende Geld warte und die Krankenkassenraten trotzdem abgehen, habe ich mein Konto weit überzogen.“