Oberhausen ist nicht die einzige Kommune, in der Schulen und Jugendamt ihre Kooperation vertraglich festgelegt haben. 2006 setzte die Landesregierung ein neues Schulgesetz in Kraft, in dem Schulen konkret dazu verpflichtet werden, „jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.“ Ein Jahr zuvor war das Kinder- und Jugendhilfegesetz erweiter worden: Jugendämter sollten demnach enger mit Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zusammenarbeiten.